Kind geboren - Spanischer Vater, deutsche Mutter, Staatsangehörigkeit?
Hallo zusammen,
wir haben am 30.05. Nachwuchs erhalten. Auf dem deutschen Standesamt ist sie bereits angemeldet. Als Staatsangehörigkeit steht Deutsch auf dem Papier. Meine Frage ist nun, ob ich die kleine jetzt noch auf dem spanischen Konsulat anmelden muss, bzw. wie sich das dann mit der Staatsangehörigkeit verhält. Doppelte??
Ich danke euch vielmals für eure Unterstützung!
4 Antworten
Das Kind hat beide Sta!!!
Musst es nur noch beim spanischen Konsulat registrieren lassen (weil da gibts keine automatische info) und die Antwort der spoanier dem Bürgeramt m,itteilen (wenn es dort noch nicht drinsteht - müsste eioentlich)
Die deutsche Staatsangehörigkeit ist mit Dir als Mutter natürlich automatisch.
Die spanische kann beantragt werden (EU - Recht), aber wozu?
Mit einem EU - Pass kommt sowieso überall hin.
EU-Pass = Pass eines EU-Mitgliedsstaates.
Die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Staat gewährt die Niederlassungsfreiheit in den anderen EU-Staaten udn ausserdem sind die Einreisebedingungen für Drittstaaten gleich.
Also wenn ich einen deutschen Pass habe, wozu brauche ich in Ergänzung eines französischen? habe ich einen italiensichen, welchen Vorteil brignt mir der zusätzliche deutsche?
EU-Pass = Pass eines EU-Mitgliedsstaates.
rechtlich falsch ausgedrückt und damit falsch
Die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Staat gewährt die Niederlassungsfreiheit in den anderen EU-Staaten udn ausserdem sind die Einreisebedingungen für Drittstaaten gleich.
Hat das irgendwer gefragt oder wissen wollen ? Nein alsop überflüssig und damit auch falsch
Also wenn ich einen deutschen Pass habe, wozu brauche ich in Ergänzung eines französischen? habe ich einen italiensichen, welchen Vorteil brignt mir der zusätzliche deutsche?
Am Thema vorbei. Es ging darum welche Sta das Kind erhält, bzw ob es auch die spanische erhalten kann. Das hat mit Pässen nichts zu tun. Ein Pass ist eh nur ein Indiz für den Besitz einer sta. Und ob sich jemand einen Pass aussterllen läßt oder nicht ist zuerst seine Entscheidung, wobei er dabei bnerücksichtigen sollte das es gesetze zum Passbesitz geben kann (z.B. Passpflicht für in D lebende Ausländer).
Was will ich in D. mit ner italienischen Sta ? Nix, braucht niemand. Wobei m,an gerade in der Presse lesen konnte das Mehrstaatigkeit leicht zu Rerchtsbrüchen führt (hier der Wahlbetrug des deutsch italieners De Lauremnzo oder so)
Frag einfach beim Standesamt !
Hallo zusammen,
danke für die Antworten. Ich hätte für das Kind gerne die doppelte Staatsbürgerschaft. Ist das ohne weiteres möglich?
1x richtig, 2x blödsinn!
Auch die spamnische sta erwirbt kind automatisch mit der Geburt!
Es gibt keine EU Pässe, genausowenig wie eine EU-Sta