Kennzeichen von Polizei abgeschraubt wegen angeblich falschem Tüvstempel . Wie geht es weiter?

4 Antworten

Das Kennzeichen mit dem vermeintlich gefälschten TÜV- Stempel wurde als Beweismittel im Sinne der StPO beschlagnahmt. Der ganze Pkw wird hierfür nicht benötigt.

Nach Anzeigenaufnahme mit eventueller Vernehmung des Halters/Eigentümers erfolgt eine Anzeigenvorlage bei der Staatsanwaltschaft, da es sich hier um eine Straftat handelt. Die Staatsanwaltschaft kann einen Strafbefehl erlassen bzw. es kann ggfs. auch zu einer Gerichtsverhandlung kommen.

Das Strafmaß ergibt sich aus dem Gesetz.

§ 267 StGB: Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Im Raum steht hierbei eine Urkundenfälschung, denn das Kennzeichen ist eine Urkunde, zusammen mit dem Fahrzeug, an welchem es angebracht wurde.

Die Polizei wird bei TüV anfragen, wann das Fahrzeug mit welcher Plakette ausgestattet wurde.

Kommt da was anderes raus als ersichtlich, hat man Schwierigkeiten, es erfolgt die Eröffnung eines Strafverfahrens.

Zudem die Plakette selbst wird begutachtet, ob das ein original ist oder nicht.

Das Auto bekommt man wieder, darum gehts ja auch nicht, es ist ja dann dokumentiert, dass da dieses Kennzeichen dran war.

Wenn schon die Plakette gefälscht wäre, kann man davon ausgehen das der ganze HU Bericht nicht korrekt ist, also hätte das Auto keinen TÜV mehr. Das wäre beim abholen zu berücksichtigen!

Sonst würde ich so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen. Was dabei genau für eine Strafe heraus kommt wird sich so einfach nicht sagen lassen.

Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist das eine Urkundenfälschung. Die Strafen dafür kann man unter dem Begriff Urkundenfälschung googeln.