TÜV Fragen

5 Antworten

Hallo MikeZn, 

je nachdem wie lange der TÜV überzogen ist kommt einer der drei folgenden Bußgeldbescheide auf Dich zu:


Tatbestandsnummer: 329113

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat

Verwarnungsgeld: 15,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 329119

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 4 bis zu 8 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.2 BKat

Verwarnungsgeld: 25,00 Euro

Punkte: Nein

Fahrverbot: Nein

Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein


Tatbestandsnummer: 329610

Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 8 Monate überschritten.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.3 BKat

Bußgeld: 60,00 Euro plus 28,50 Euro Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

Eintrag als: B - Verstoß


Ob die Polizei die Fälligkeit des TÜV im PC überprüfen kann ist eigentlich irrelevant, da wenn Dich die Polizei kontrolliert die Fälligkeit des TÜV, (korrekterweise handelt es sich dabei um die HU [Hauptuntersuchung] )

  1. vom Stempel des hinteren Kennzeichens
  2. von der Zulassungsbescheinigung Teil I

ablesen kann.

Solltest Du der Meinung sein, Du kannst die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung oder den Stempel am Kennzeichen verändern oder fälschen zu können, mag das zwar zutreffen, aber kommt das raus, wird die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:


 § 267 StGB - Urkundenfälschung 

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Der Versuch ist strafbar.


Schöne Grüße
TheGrow
TheGrow  05.05.2015, 06:33

Nochmal ergänzend zu Deiner Frage:

Würde man eine Strafe bekommen wenn der tüv seit 10 Monaten abgelaufen ist und du gehst zum tüv um ihn zu erneuern?

Der TÜV beanzeigt es in der Regel nicht, wenn man die HU überzogen hat. Die Polizei logischerweise hingegen schon

Wenn dein Auto nicht auf einer öffentlichen Straße unterwegs ist, macht das mit dem TÜV nichts. Wenn du erwischt wirst, dann zahlst du aber.

Wie lang der TÜV gültig ist, kann meines Wissens nach nicht per Datencomputer überprüft werden.

TheGrow  05.05.2015, 06:58

Von der Sache her hast Du recht, denn Niemand wird sich daran stören, wenn ein Fahrzeug ohne gültige HU irgendwo auf einem Privatgrundstück steht.

Aber vom rechtlichen sagt das Gesetz dazu folgendes:


§ 29 Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung - Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger 

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug‐Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug‐Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 

  1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen,
  2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden im Einzelfall oder allgemein.


Streng genommen, könnte es also auch einen Bußgeldbescheid geben, wenn auf einem Privatgrundstück ein zugelassenes Kraftfahrzeug ohne gültige HU steht.

Aber ich habe bis jetzt noch nie gehört, dass dieses beanzeigt wurde.

 Schöne Grüße
TheGrow

Wie hoch die Strafe ist, weiß ich nicht. Der TÜV verlängert sich allerdings nicht ab diesem Zeitpunkt um zwei Jahre, sondern um zwei Jahre seit dem ursprünglichen TÜV-Termin.  Wenn du also im Nov. hättest zum TÜV gehen müssen, dann gilt der TÜV bis Nov. '16 und nicht bis Mai '17.

Allerdings hat mein Sohn nach 9 Monaten eine Aufforderung von der Zulassungsstelle bekommen, sofort die TÜV-Prüfung durchzuführen, ansonsten es zur einer kostenpflichtigen Zwangsaußerbetriebssetzung kommt. Also denke ich schon, dass es auch eine zusätzliche Kontrolle ohne TÜV-Plakette gibt.

TheGrow  05.05.2015, 06:49

Der TÜV verlängert sich allerdings nicht ab diesem Zeitpunkt um zwei Jahre, sondern um zwei Jahre seit dem ursprünglichen TÜV-Termin.  Wenn du also im Nov. hättest zum TÜV gehen müssen, dann gilt der TÜV bis Nov. '16 und nicht bis Mai '17.

Das war zwar in der Tat für wenige Jahre der Fall, jedoch hat der Gesetzgeber zurück gerudert und nun bekommt man wieder volle zwei Jahre HU ab Zeitpunkt der Abnahme. Lediglich die Gebühr für die HU wurde verlängert.

Allerdings hat mein Sohn nach 9 Monaten eine Aufforderung von der Zulassungsstelle bekommen, sofort die TÜV-Prüfung durchzuführen, ansonsten es zur einer kostenpflichtigen Zwangsaußerbetriebssetzung kommt. Also denke ich schon, dass es auch eine zusätzliche Kontrolle ohne TÜV-Plakette gibt.

Denke dann ist er irgendwann bei einer Polizeikontrolle oder bei einem Parkverstoß aufgefallen. Die Zulassungsstellen können das nicht kontrollieren, ob eine Vorführung bei einem Sachverständigen erfolgte, da diese nur bei bestehen der HU eine neue Plakette aufkleben und einen Stempel auf die Zulassungsbescheinigung drücken, jedoch nirgendwohin weitermelden, dass das Fahrzeug vorgestellt wurde.

Bei Nutzfahrzeugen mit HU-Pflicht beträgt das Bußgeld fürs Überziehen wie bisher bei bis zu zwei Monaten 15 Euro, bei zwei bis vier Monaten 25 Euro. Für mehr als vier und bis zu acht Monate werden 60 statt 40 Euro fällig, und es gibt einen Punkt. Liegt der verpasste HU-Termin länger als acht Monate zurück, bleibt es bei 75 Euro, die Punktezahl reduziert sich von zwei auf einen.

HU-Muffeln entstehen neben dem Bußgeld übrigens noch weitere Kosten, die sie sich hätten sparen können: Fahrzeughalter müssen bei einer Fristüberziehung um mehr als zwei Monate eine intensivere und deshalb teurere Fahrzeugprüfung bezahlen. (dpa)

Antitroll1234  05.05.2015, 10:21

Bei Nutzfahrzeugen mit HU-Pflicht

...ob dem Fragesteller wirklich die Bußgelder für Nutzfahrzeuge interessieren ?

TransalpTom  05.05.2015, 21:31

Deine Antwort ist auch nur eine Halbwahrheit.  Die erhöhten Busgeldsätze sind nicht davon abhängig, ob es ein Nutzfahrzeug ist, oder nicht, sondern davon ob es sich um ein Fahrzeug handelt, das zusätzlich zur HU noch zu einer Sicherheitsprüfung verplichtet ist.

Das sind: Kfz zur Güterbeförderung über 7,5t und mehr als 40 km/h, Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und Anhänger über 10t und mehr als 40 km/h, sowie Zugmaschinen >7,5t und >40 km/h.

Nutzfahrzeuge bis 7,5t und Anhänger bis 10t oder max 40 km/h sind nicht SP pflichtig und werden wie Pkw behandelt.

Wenn du sofort zur HU fährst, kostet es höchstenes 20% Aufschlag auf die Prüfgebühr. Also die ASU in einer Werkstatt machen lassen. Die nehmen keinen Aufschlag.

TransalpTom  05.05.2015, 21:27

Den Abgasteil kann er trotzdem bei TÜV / DEKRA machen lassen, die 20% Aufschlag beziehen sich immer auf den Preis des HU-Teiles, egal wer das Abgasverhalten feststellt.  Beispiel.  Wenn die HU mit beigesteuerter AU einer Werkstatt 70 EUR kostet, dann kommen 14 EUR Zuschlag drauf, auch wenn HU/AU beim TÜV 100 EUR kosten sollten. Die 20% werden nur von den 70 EUR berechnet.