Keine Möglichkeit für einen Doppelnamen?
Hallo! Meine Verlobte und ich heiraten demnächst und sind uns aber noch nicht einig, was den Nachnamen angeht. Am liebsten würden wir als Familiennamen einen Doppelnamen nehmen, also erst meinen und dahinter ihren. Beim Standesamt hat man uns aber gesagt, das geht nicht, denn nur ein Name kann als Familienname gewählt werden, und der andere kann seinen Namen noch dahintersetzen, aber dann nur bei sich (der andere hat dann nur seinen Namen). Das finden wir aber sehr schade, weil wir beide den Namen des anderen haben würden und deshalb die Frage: Weiß jemand, ob es vllt doch noch irgendeine Möglichkeit gibt, irgendwie einen Doppelnamen für beide zu nehmen?
MFG, Vito!
10 Antworten
Es gibt Staaten, die eine solche Konstellation bei der Namensführung zulassen, wie z. B. Serbien. Das nützt euch aber nichts, auch nicht eine Heirat in Serbien, wenn keiner von euch beiden diese Staatsangehörigkeit besitzt, denn für Deutsche gilt absolut die Auskunft von eurem Standesamt.**** *Ihr könnt nur darauf hoffen, dass irgendwann einmal die Vorschrift zur Namensführung in eurem Sinne geändert wird.***** Erfahrungsgemäß gibt es dann eine Übergangslösung, indem alle Eheleute, die früher geheiratet haben und dann noch verheiratet sind, während einer kurzen Zeitspanne von dem neuen Gesetz Gebrauch machen können, in dem sie die Namensführung in ihrer Ehe neu bestimmen dürfen.
Da es sich bei dem Namensrecht um ein bundeseinheitliches Gesetz handelt, ist der nächste Ansprechpartner der für deinen Wahlbezirk gewählte Bundestagsabgeordnete. Wenn er persönlich damit nichts anfangen kann, so kann er doch wenigstens die Stelle benennen, an die du dich mit deinem Problem wenden kannst.
ich glaub das mach ich tatsächlich mal. ich ärgere mich immernoch furchbar, dass wir nicht beide den Doppelnamen haben konnten. Und scheinbar gibt's ja noch mehrere denen es so geht.
Wenn ihr die Auskunft bekommen habt, dann gibt es keine Ausnahmeregelungen, das hätte euch der Standesbeamte gesagt.
Kann nur aus eigenen Erfahrungen sagen, dass Doppelnamen zur Belastung werden können und zu Verwirrungen führen. Alleine das Umschreiben sämtlicher Dokumente ect. ect. Ihr seit jetzt eine Familie. Warum dann mehrere Namen? Selbstständigkeit bewahrt man sich auch ohne Doppelnamen
nehmt doch gegenseit den namen vom anderen als zweiten vornamen an
Wie als zweiten Vornamen? Verstehe ich jetzt nicht ...
na also sie heist z.B christine johansen
und du heist peter baum
dann nimmst du ihren namen als zweiten vornamen an und heist dann peter johansen baum
und sie macht dis selbe und heist dann christine baum johansen
verstehst ? ^^
Auch das ist rechtlich nicht zulässig. Ihr habt Gedanken...
Nein, da ist nichts zu machen. Das ist aufgrund der Regelungen des § 1355 BGB nicht möglich.
Besten Gruß
junge, du musst noch viel, viel lernen
Worauf möchtest du hinaus? Im Übrigen redest du mich nicht mit "Junge" an, hast du das verstanden?
Ich denke mal, dass mein Wissen ein Vielfaches des deinen darstellt.
Besten Gruß
ja, mensch verstehst du das denn nicht? seine antwort ist die EINZIGE richtige, immerhin hat er 3 DHs. darauf kann man sich doch wohl was einbilden.. ;-)
Doppelnamen können auch zur Belastung werden. Macht es wie alle Anderen....werdet euch einig.
Aber auf so ne Änderung der Vorschriften wartet man unter Umständen ein Leben lang vergeblich. Kann man das nicht irgenwo anstoßen damit sich da was tut?