Verlobung im rechtlichen Sinne

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Eine Verlobung ist einfach nur ein Heiratsversprechen, wo sich zwei Menschen versprechen, demnächst heiraten zu wollen. Das kann man nicht auf dem Standesamt, die ist nur fürs Heiraten zuständig. Verloben kann man sich einfach persönlich, indem man es dem anderen gegenüber und öffentlich erklärt, Wer will, kann eine Feier machen, es öffentlich verkünden, Ringe austauschen, den anderen mit meinen Verlobten titulieren. Nichts davon muss man. Wenn man halt das Aufgebot für die Hochzeit bestellt, gilt man halt automatisch als Verlobt, weil das ja auch ein Heiratsversprechen ist. Heute hat das keine so grosse rechtliche Bedeutung. Früher gab es ja sogar noch das Kranzgeld (wurde inzwischen abgeschafft), wo man schadensersatz als Frau kriegen konnte, wenn man aufgrund des Heiratsversprechens Sex hatte und der Mann dann die Verlobung wieder gelöst hat. Aber auch heute noch wäre Schadensersatz denkbar, für finanzielle Aufwendungen, die man in Bezug auf die bevorstehende Heirat gemacht hat, bezüglich Hochzeitsvorbereitungen, Wohnung und Einrichtung oder es können auch Geschenke zurück gefordert werden.

Unser Rechtskundelehrer hat uns früher immer gesagt, dass in Frankreich eine Verlobung als Heiratsversprechen per Gesetz auch erzwingbar ist, Man könnte also die Polizei holen und den Verlobten zur Ehe zwingen. Mal abgesehen, dass das wenig sinnvoll wäre, denke ich, dass das heute wahrscheinlich auch abgeschafft wurde.

Das Verlöbnis ist ein gemeinsames Eheversprechen. Man kann sich also verloben ( am 15 Mai 2015 ist der silberne Hochzeitstag meiner Eltern, dann heiraten wir). Die Verlobung findet oft bei einer Familienfeier statt.


Wenn man als Kind im Sandkasten sagt, mit 18 werde ich dich heiraten,ist das keine Verlobung. Man muss schon etwas älter sein und es ernst meinen.


Die Verlobung hat auch Auswirkungen.

Wenn jetzt der Vater der Braut dem zukünftigen Bräutigam ein Auto schenkt, kann er das bei Nichtzustandekommen der Ehe zurückfordern ( zumindest war das früher so)

Wenn einer der beiden arbeitslos wird,können sie als Paar gelte, also sind sie in einer Bedarfsgemeinschaft.


Wenn sie sich nicht verloben, sondern 3 Wochen vor der Hochzeit den Termin beim Standesamt festlegen, gilt das als Verlobung, sie wollen ja heiraten.

Ragnaroek12 
Fragesteller
 23.04.2012, 23:21

Vielen Dank für deine aufschlussreiche Antwort!

Eine Frage hätte ich noch:

Kann man sich im Standesamt auch "nur" verloben, ohne dass eine Hochzeit zu diesem Zeitpunkt schon feststeht?

Das Verlöbnis oder die Verlobung ist das Versprechen, eine Person (den Verlobten beziehungsweise die Verlobte) zu heiraten, das heißt, eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen, dass sie eine Ehe oder Lebenspartnerschaft[1][2] eingehen.

In Deutschland ist diese Übereinkunft rechtlich nicht bindend, das Verschenken eines Verlobungsringes ist üblich. Die Rücknahme der Verlobung, die „Entlobung“, hat minder schwere Voraussetzungen als die Begründung oder Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft. Diese Auffassung wird zum Beispiel durch die Aufhebung des entsprechenden Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) deutlich, der früher die Zahlung eines „Kranzgeldes“ durch den Verlobten an die Verlobte vorsah, wenn der Verlobte bereits vor der Ehe Geschlechtsverkehr mit seiner Verlobten gehabt hatte und das Verlöbnis aufhob. Dies zeigt, dass heute die Rolle des Verlöbnisses gesellschaftlich und rechtlich eine geringere geworden ist.

(Quelle: Wikipedia)

Ich würde das gar nicht so genau nehmen, es geht ja nicht darum, dass eine Verlobung irgendwo angemeldet ist, sondern es geht um das Gefühl untereinander. Mein Freund hat mir vor etwas über einem Monat einen Ring geschenkt und mich gefragt, ob wir den nächsten Schritt (also in Richtung Heirat) angehen wollen, aber mit anmelden oder sonst was warten wir, bis wir selbst eine schöne Hochzeit stemmen können, ich will ja nicht komplett "sponsored by Mama und Papa" heiraten. ;) Was für mich zählt ist das Gefühl, das mein Freund mich heiraten möchte :)

Wenn dir dein Partner einen Heiratsantrag macht und du "Ja" sagst, sagt man im Volksmund, dass man verlobt ist. JEDOCH ist es im rechtlichen Sinne so, dass eure Verlobung erst "anerkannt" wird, wenn ihr eure Ehe anmeldet. Ich verstehe das so: Nach dem Antrag geht ihr zum Standesamt und sagt: "Wir wollen heiraten." Ihr macht dort einen Termin aus und meldet in diesem Moment eure Ehe an, seid also im rechtlichen Sinne verlobt :)

TETTET  25.04.2012, 14:40

Nö, verlobt ist man schon ab angenommenem Antrag auch rechtlich.