Kann Vermieter Einzug meiner Freundin verbieten?

9 Antworten

Ich muss fragen - die müssen zustimmen

Da hast du wohl was falsch verstanden und du solltest mit der "Klagevorbereitung" noch warten.

Die müssen zustimmen, damit deine Freundin einziehen darf - die müssen aber nicht auf jeden Fall zustimmen. Verstanden?

Es gibt zwar nur sehr wenige Gründe, warum der Vermieter seine Zustimmung zum Zuzug verweigern darf, aber es gibt sie.

Als Beispiel "Überbelegung" - Wenn du eine klitzekleine Mini-Einzimmer-Kellerwohnung hast, die wirklich nicht für mehr als eine Person ausgelegt ist und das vielleicht sogar noch im Mietvertrag steht, dann muss der Vermieter nicht zustimmen.

Ansonsten wäre auch noch eine dem Vermieter "unzumutbare Person" ein Grund, die Zustimmung zu verweigern. Ich gehe aber mal davon aus, dass deine Freundin keine solche Person ist ;-)

Viele Grüße

Michael

Vermieterbescheinigung gibt es nicht, das Ding heißt Wohnungsgeberbestätigung.

Ob zwischen Wohnungsgeber und Wohnungsnehmer ein Mietverhältnis besteht oder nicht ist völlig irrelevant.

Der Vermieter muß in diesem Fall die Bestätigung für die Anmeldung nicht ausstellen. Darf er auch gar nicht.

Denn er ist nicht der Wohnungsgeber, sondern Du.

Den Zuzug der Freundin kann er nur untersagen wenn die Wohnung für 2 Personen zu klein ist oder der Grund in der Person der Freundin selbst liegt.

Es ist richtig, dass der Vermieter um Genehmigung gefragt werden muss. Da du ein berechtigtes Interesse hast, darf er die Genehmigung nicht verweigern. Aber geh doch jetzt nicht gleich zum Anwalt. Dazu besteht kein Grund, wenn du den Vermieter noch gar nicht gefragt hast. Schreib ihm einen Brief und bitte dabei um die Genehmigung. Schreib dabei auch den Namen deiner Freundin dazu.

Die Bestätigung für das Einwohnermeldeamt muss nicht dein Vermieter ausstellen. Das kannst du selber machen. Das Ding nennt sich nämlich nicht Vermieterbescheinigung, sondern Wohnungsgeberbescheinigung. Und Wohnungsgeber bist ja du. Gib im Google mal Wohnungsgeberbestätigung ein, du findest dann viele Vorlagen, die du runter laden kannst und für deine Freundin ausfüllen. Das passt dann.

anitari  30.01.2018, 09:17
Das Ding nennt sich nämlich nicht Vermieterbescheinigung, sondern Wohnungsgeberbescheinigung.

Das begreifen viele nicht. ;-) Nicht mal mache Behörden selbst.

Kann Vermieter Einzug meiner Freundin verbieten?

Unter Umständen ja, in der Regel nein.

Du musst wissen, dass du unbedingt in diesem Fall deinen Vermieter unter Angabe der Personendaten und der Begründung den Vermieter um Zustimmung bitten musst. Ohne seine Zustimmung wäre der Tatbestand der unerlaubten Gebrauchsüberlassung  deiner Wohnung durch Dritte erfüllt und der Vermieter dürfte dir deshalb sogar kündigen.

Wird dem Zuzug zugestimmt, musst du für deine Freundin eine Wohnungsgeberbestätigung (Vordruck aus dem Internet) ausfüllen und unterschreiben. Mit dieser geht dann deine Freundin mit PA (ohne Mietvertrag) zum EMA um sich anzumelden.

Der Vermieter ist in diesem Fall nur zu erwähnen. Darüber hinaus hat er keine Mitwirkungspflicht.

Ich habe das Thema durch mit meinem Freund, als ich dazu gezogen bin.

Die Rechtslage sieht so aus, das hierbei der Vermieter angefragt werden muss, ob er mit dem Zuzug einer weiteren Person einverstanden ist.

Nun wird es Lustig, der Vermieter muss zustimmen, da es sich um deine Lebenspartnerin handelt. Wenn der Vermieter die zustimmung nicht erteilt, musst du dir die einklagen (so bescheuert es ist)

Auch muss der Vermieter, wenn er die Bestätigung erteilt hat, auch die notwendigen Unterlagen für das Einwohnermeldeamt ausstellen.

Die Praxis sieht leider so aus, das davon viele Vermieter keine Ahnung haben und keine zusätzlichen Personen in der Wohnung haben wollen. Als ich vor vier Jahren zu meinem Freund gezogen bin, hatte die Vermieterin es nach drei Monaten nicht geschafft, eine Zustimmung zu erteilen und ich bin einfach mal eingezogen (meine Wohnung war ja bereits gekündigt)

^^ Das ganze hat einen so schönen Streit mit der Vermieterin ausgelöst, das die mich letztes Jahr rausklagen wollte und haushoch verloren hat. Aber halt auch drei Jahre lang ärger.

Nachtrag:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/nichteheliche-lebensgemeinschaft.html

Chris911e 
Fragesteller
 30.01.2018, 03:15

Ich muss fragen - die müssen zustimmen LoL Danke dir. Jetzt rate mal wer morgen zum Anwalt geht und eine Klage vorbereitet ?

Maribo0689  30.01.2018, 03:16
@Chris911e

Der Vermieter hoffe ich?

Das Problem ist, wer klagt, der zahlt erstmal ;) Also habe ich mich lieber verklagen lassen, riskanter aber auch billiger

Chris911e 
Fragesteller
 30.01.2018, 03:19
@Maribo0689

Advocard Rechtsschutz XD

Maribo0689  30.01.2018, 03:21
@Chris911e

Ja, aber ich hoffe du hast auch die Zeit, die ganze Geschichte kann sich über Jahre hinziehen ;-)

Adcocard ist Anwalts Liebling .. ich verstehe XD

Und deine Vermietung hat anscheinend nicht zugestimmt, oder ;)

Chris911e 
Fragesteller
 30.01.2018, 03:24
@Maribo0689

Ach nein nicht bei dem Vermieter.

Der wollte nem Kumpel damals Hausverbot erteilen.

Ich habe dem Vermieter total haltlos mit einer Schadensersatzklage über 250.000 Euro + Anzeige wegen Nötigung gedroht. Zack ist der Vermieter eingeknickt.

schelm1  30.01.2018, 09:41
@Chris911e

Derjenige, der ein Prozesswagnis und die damit zunächst einmal verbunden Kostenvorlage ebensowenig scheut, wie den je nach Einschätzung eines Richters unwägbaren Urteilsspruch, sowie die Trickkiste eines gewieften Vermieters.

Die Frage war aber nun wirklich nicht sonderlich schwer zu beantworten!

Padri  31.01.2018, 10:08
@Chris911e

Das wäre sehr dumm. Der Anwalt freut sich höchstens, dass er Ihnen eine saftige Rechnung schreiben kann. Und Grund zur Klage besteht hier nicht.