Kann der Vermieter verlangen, dass ich die Wohnung vor Einzug streiche?

11 Antworten

wichtiger ist, was in Deinem Mietvertrag steht! Wird die Wohnugn renoviert übergeben und muß bei Auszug auch wieder renoviert übergeben werden? Dann kann er Dir ab diesem Zeitpunkt etwas, wenn Du es nicht fachgerecht machst. Wenn Du erst nach Einzug streichen willst, ist davon auszugehen, dass Du es wohl nicht mehr machen willst?

helmutgerke  15.06.2012, 08:23

Wenn Du erst nach Einzug streichen willst, ist davon auszugehen, dass Du es wohl nicht mehr machen willst?

angenommen eine Unterstellung würde zutreffen - wessen "Problem" wäre es? Nicht der Vermieter muss sich dann täglich die ungestrichenen Wände anschauen, sondern der Mieter, oder?

Wenn in dem mit dir geschlossenen Mietvertrag keine Klausel, die eine Verpflichtung zur Ausführung der Einzugsrenovierung vor Mietbeginn (Wohnungseinzug) besteht., dann kann der Vermieter viel verlangen - aber halt nicht diese Forderung.

Logisch läßt sich eine leerstehende Wohnung leichter renovieren, als eine bereits möblierte.

Nur keiner der dir hier eine Antwort gab bedenkt dabei, dass bei einer leerstehende Wohnung der Ausführende täglich pendeln muss, bis sein Werk erstellt ist.

Versuche zunächst dem Vermieter mit deinen Argumenten, warum du erst nach Einzug die Arbeiten vornehmen wirst, zu überzeugen. Falls er uneinsichtig ist, lasse ihn stehen ziehe ein und fertig.

Du bist rechtmäßiger Mieter ab Besitzübergabe an dich (Schlüsselübergabe). Das heißt nicht, dass du am selben oder nächstem Tag einziehen musst, das entscheidest du. Es könnte auch einen Monat später sein. Wie du dann deinen Besitz und wann nach deinem Gefallen einrichtest ist allein deine Entscheidung. Du hasdt das Hausrecht und könntest demzufolge Schnüffeleien bezgl. der Gestaltung zurückweisen. D.h., du musst dem Vermieter keinen Zutritt gewähren.

Der VM kann genau das verlangen, was vereinbart ist.

Eine Renovierungspflicht bei Einzug lt. MV verpflichtet sich allerdings nicht, dies vor Einzug zu erledigen. Hier wäre das Verlangen des VM lediglich ein Wunsch, dem man nicht entsprechen muß, da er rechtlich gesehen kein derartigen Forderungsanspruch darstellt.

Eine individuelle Vereinbarung (Übergabeprotokoll, Zeugen) hingegen stellt eine Verpflichtung dar. Kommst du der nicht nach, kann er dich wegen Vertragsverletzung abmahnen - ein ebenso sinnloser wie "toller" Start in ein MV :-O

Offen gestanden sehe ich aber dein Problem nicht - du hast noch ein verlängertes WE und reichlich Zeit, eine leerstehende Wohnung zu streichen und den VM zufrieden zu stellen - was soll dir diese Weigerung denn bringen?

Brauchst du diese Zeit für dringende private Verpflichtungen oder den Auszug, teilt man dem VM das eben so mit und vereinbart offen und nachvollziehbar konkret den Zeitplan des Anstrichs in der neuen Bleibe und alle sind glücklich.

G imager761

Halte dich an die Vereinbarungen. Abgesehen davon ist es doch ungleich einfacher zu Streichen bevor die Wohnung eingerichtet ist, als sich nach Einzug mit dem ganzen Abdecken und herumschieben der Möbel unnnötig mehrzubelasten . Wünsch dir einen schönen Tag

Etwas eigenartig finde ich die Forderung trotzdem,üblicherweise wird ( wenn überhaupt ) ein Streichen bei Auszug vereinbart, nicht bei Einzug