Muss der Vermieter bei Einzug die Wohnung frisch gestrichen übergeben?
Hallo!
Ich habe den Mietvertrag für eine neue Wohnung unterschrieben. Bei Besichtigung der Wohnung wurde mündlich vereinbart, dass der Vormieter die Wohnung vor Auszug streicht. In der Zwischenzeit hat er aber herausgefunden, dass er dazu nicht verpflichtet ist und dem Vermieter mitgeteilt, dass er folglich nicht streichen wird. Der Vermieter hat nun gerade mir mitgeteilt, dass auch er die Wohnung nicht streichen wird sondern ich das selber tun müsste. Er würde mir das Material zur Verfügung stellen, wenn ich wolle aber dann müsse der Vertrag dahingehend geändert werden, dass ich bei Auzug ebenfalls neu streiche. In meinem Mietvertrag steht, dass die Wohnung mit Raufaster und weiss gestrichen (nicht 'frisch') übergeben werden soll. Ich kann und will die Wohnung nicht streichen und sicherlich auch nicht auf den Kosten sitzenbleiben. Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage ist und ob ich gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten kann, wenn ja unter welchen Umständen? Danke!
8 Antworten
Kann mir jemand sagen, wie da die Rechtslage ist
- Der VM schuldet keine Übergabe einer frisch renovierten Wohnung, wenn dies mietvertrglich nicht zugesichert wäre.
- Gegenstand eures Mietvertrages ist der bei Besichtigung und Mietvertragsschluss vorhandenen Ist-Zustand, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Das Mietrecht kennt kein Rücktrittsrecht, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Eine fristwahrende Kündigung n. § 573c I BGB bliebe dir unbenommen. Mietvertragliche Pflichten, Miet- und BK-(Voraus-)Zahlungen sowie ggf. vereinbarte Kaution schuldest du während der Kündigungsfrist dennoch.
- Absichtserklärungen, zumal mündlich abgeben, sind ein Muster ohne Wert.
- Der VM darf Schönheitsreparaturen wirksam vereinbaren, wenn er Kompensation der bei Einzug notwendigen Renovierung vornimmt.
G imager761
Nein, muss er nicht.
dazu bist du nicht verpflichtet. besenrein muss sie sein,aber es muss nicht renoviert werden.
nehme sein angebot an, aber wenn du nicht länger als 5jahre dort wohnst und die wohnung dann auch nicht "verwohnt" aussieht in diesen 5j. dann brauchst du bei auszug innerhalb diesen 5j. auch nicht neu renovieren, so der gesetzgeber. ich zb. habe es lieber, wenn ich eine neue wohnung bei einzug selber renovieren kann, geschmäcker sind halt verschieden und erst bei auszug, entweder innerhalb 5j. stelle ich 2-3 eimer farbe in den raum(billig und freiwillig, weil kein muss) oder nach 5j. rede ich mit dem vermieter ob ich das material einfach hinstelle(natürlich auch nur vom billigsten dann), so hat der nachmieter keine kosten und kann selber gestalten wie er lust hat.
Schönheitsreparaturen sind geschuldet, wenn sie fällig sind. Das hat mit Dauer der Mietzeit insofern herzlich wenig zu tun.
eigentl muss man die wohnung so abgeben wie man sie bekommen hat....