Kann man vor der Haustür mit einem Reisebus Parken ist das Erlaubt

9 Antworten

Das Halten und Parken wird in § 12 StVO geregelt. Dort heißt es u.a.:

Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht ist innerhalb geschlossener Ortschaften

in reinen und allgemeinen Wohngebieten,

in Sondergebieten, die der Erholung dienen,

in Kurgebieten und

in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.

Darf er - darf er nicht - Mensch, ärgere dich nicht. Die Ausfahrt aus dem Grundstück ist durch eine abgesenkte Bordsteinkante kenntlich gemacht oder nicht? Vor Ausfahrten dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Kann ein Mieter die Ausfahrt nicht benutzen, weil der Reisebus davorsteht, so macht sich der Fahrer bzw. der Halter strafbar - Nötigung - Zivilrechtlich wäre eine Unterlassungsklage möglich oder strafbewehrte Unterlassungsaufforderung als milde Vorgehensweise gegen den Mieter. Schickt dem Mieter Schadensersatzforderungen wegen versäumter Termine, die auf sein rechtswidriges Parkverhalten zurück zu führen sind. Beweissicherung durch Fotografieren in Stundenabständen, damit nicht das Halten vom busparkenden Mieter ins Feld geführt werden kann.

Nein, wenn die Parkplätze von der Grösse her auch für Reisebusse geeignet sind, dann darf er da auch parken.

wenn er die Ein -und Ausfahrt der Mieter behindert, hat er da nichts zu suchen, das sollte er als ausgebildeter Busfahrer und somit hochqualifizierter Verkersteilnehmer auch wissen

Darf er!