Parken vor der Garage?
Ich habe meine Garage in einer Sackgasse, meine ist die Letzte davon. Mein Nachbar parkt ständig sein Auto davor so das es etwas schwieriger wird für mich an meine Garage zu gelangen. Er meint: "Der Platz davor ist seiner und dadurch hat er ein Wegerecht". Das ist mir zwar etwas schleierhaft, was das mit Wegerecht zu tun hat aber ich freue mich, wenn ihr mich zu einem besseren belehrt.
6 Antworten
Ein Wegrecht ist ein Recht, das Grundstück des Nachbarn oder auch irgend was, passieren oder befahren zu dürfen. Ein Wegrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, da es sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien handelt. Wer ein Wegrecht hat, darf dieses aber nicht zu anderen Zwecken wie parkieren eines Fahrezuges usw. ausnützen.
Häng eines dieser Schilder an deine Garage: "Ein/Ausfahrt Tag und Nacht freihalten" und dann noch der Hinwesi dass bei nichteinhaltung kostenpflichtig Abgeschleppt wird.
Achtung, wer einen Auftrag zum Abschleppen eines Fahrzeuges erteilt, ist kostenpflichtig, das heisst, der Auftraggeber bezahlt. Willst Du das Geld einfordern, musst Du den Rechtsweg einschalten.
Danke, die Garage ist ja frei, es geht nur darum, dass ich ein rumkurbeln habe, weil es halt die letzte vor der Sackgasse ist. Es wird meine Garage nicht blockiert.
Ausfahrt ist ja frei, es geht nur um die kurbelei, wenns denn auch einfacher geht und natürlich als Nachbar so eine nette Antwort, wenns denn auch freundlicher gehen würde.
Worauf begründet er sein Recht? Gibt es da etwas schriftliches? Wegerecht muss schriftlich vereinbart sein. Ansonsten muss er Wege frei lassen, dass andere vorbei kommen.
Zu klären wäre, ob er beim Katasteramt ein eingetragenes Wegerecht hat.
Sonst ist es ungültig.
hallo
ein wegerecht berechtigt zum benutzen und nicht zur dauerhaften blockierung . und mietgaragen , sind nur die garagen und das befahren dahin und raus .die zufahrten sind nicht für parkmöglichkeiten geschaffen worden
gruss