Kann man eine neue Heizung bei der Einkommenssteuer angeben?
Wir haben eine neue Heizung bekommen. Kosten : knapp 8000 Euro. Kann ich die Rechnung bei der nächsten Einkommenssteuer mit einreichen?
4 Antworten
Die Lohnkosten in der Rechnung können im Rahmen von Höchstbeträgen als Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
Voraussetzung: Die Lohnkosten sind extra ausgewiesen, und die Rechnung wurde überwiesen. Der Kontoauszug, aus dem sich die Überweisung ergibt, muss der Rechnung beigefügt werden, Kopie reicht.
Steuermindernd kann auch die Rechnung des Schornsteinfegers geltend gemacht werden, aber auch nur, wenn der Betrag überwiesen wurde.
Danke für den Stern Helmuthk
Hallöchen,
die Rechnung kannst Du einreichen. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus wird das aber ohne Folgen bleiben. Bei vermieteten Objekten gehört das in die Anlage V! Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Erhlatungsaufwand
Sonst gehört das zu den Kosten der privaten Lebensführung und unterliegt keiner steuerlichen Würdigung
Eventuell kann man eine kleine Förderung wegen Energieeinsparung bekommen, dafür sind aber andere Zuständig.
Grüße
Die Antwort @helmutk ist ja richtig. Das habe ich vorausgestzt. Er wollte aber die Rechnung über 8.000€ absetzen. Darauf allein bezog sich meine Antwort.
Nein, nur haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 600 EUR jährlich. Damit ist meines Wissens aber nur die Arbeitsleistung und nicht das Material gemeint.
Unser Installeteur sagte uns aber das wir die Heizung absetzen könnten ???
Als was denn wohl?
Als genau das was Helmuthk geschrieben hat. Das ist die einzig richtige Antwort.
Wird ein Teil vom Haus vermietet?
Lies mal die Antwort von Helmuthk. Deine Antwort ist leider falsch.