Kann man eine neue Heizung bei der Einkommenssteuer angeben?

4 Antworten

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Die Lohnkosten in der Rechnung können im Rahmen von Höchstbeträgen als Haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.

Voraussetzung: Die Lohnkosten sind extra ausgewiesen, und die Rechnung wurde überwiesen. Der Kontoauszug, aus dem sich die Überweisung ergibt, muss der Rechnung beigefügt werden, Kopie reicht.

Steuermindernd kann auch die Rechnung des Schornsteinfegers geltend gemacht werden, aber auch nur, wenn der Betrag überwiesen wurde.

Helmuthk  23.03.2013, 17:25

Danke für den Stern Helmuthk

Hallöchen,

die Rechnung kannst Du einreichen. Bei einem selbst bewohnten Einfamilienhaus wird das aber ohne Folgen bleiben. Bei vermieteten Objekten gehört das in die Anlage V! Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung als Erhlatungsaufwand

Sonst gehört das zu den Kosten der privaten Lebensführung und unterliegt keiner steuerlichen Würdigung

Eventuell kann man eine kleine Förderung wegen Energieeinsparung bekommen, dafür sind aber andere Zuständig.

Grüße

Teresamaria  11.03.2013, 07:20

Lies mal die Antwort von Helmuthk. Deine Antwort ist leider falsch.

Wurzelpeter  11.03.2013, 11:27
@Teresamaria

Die Antwort @helmutk ist ja richtig. Das habe ich vorausgestzt. Er wollte aber die Rechnung über 8.000€ absetzen. Darauf allein bezog sich meine Antwort.

Nein, nur haushaltsnahe Dienstleistungen bis zu 600 EUR jährlich. Damit ist meines Wissens aber nur die Arbeitsleistung und nicht das Material gemeint.

Nicky2674 
Fragesteller
 10.03.2013, 17:00

Unser Installeteur sagte uns aber das wir die Heizung absetzen könnten ???

Sommerloch2010  10.03.2013, 17:03
@Nicky2674

Als was denn wohl?

Teresamaria  11.03.2013, 07:19
@Sommerloch2010

Als genau das was Helmuthk geschrieben hat. Das ist die einzig richtige Antwort.

Wird ein Teil vom Haus vermietet?