Einkommensteuer bei Selbständigen auch unter 8000 Euro im Jahr?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Grundfreibetrag (§ 32a Abs. 1 EStG) in Höhe von 8354 Euro (2014) bezieht sich auf das zu versteuernde Einkommen, unabhängig davon, aus welcher der 7 Einkunftsarten man seinen Lebensunterhalt bestreitet. Liegt das zu versteuernde Einkommen unterhalb dieser Grenze, ist dieses steuerfrei.

Wenn Du keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehst bzw. keine Einnahmen erzielst, die unter dem Progressionsvorbehalt stehen (z.B. Elterngeld), bist du nicht verpflichtet, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben, wenn Dein Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt.

Ggf kann es dennoch Sinn machen als Student eine Steuererklärung abzugeben, um Kosten des Studiums in späteren Jahren, wenn Du richtig Geld verdienst, von Deinem Einkommen abzuziehen (sog. Verlustvortrag § 10d EStG).

Außerdem je nachdem, in welcher "Branche" du selbstständig bist, zählst Du als Gewerbetreibender (§ 15 EStG - Anlage G) oder als Selbstständiger i.S. § 18 EstG (z.B. freiberuflicher Dozent, Reiseleiter etc) - Anlage S

Riverside85 
Fragesteller
 17.04.2015, 18:23

Ok, noch mal zu (meinem) Verständnis: Ich habe also damals alles richtig gemacht und mußte für die 150 Euro, die ich bekommen habe, weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung machen für das entsprechende Jahr (2011)? 

Steuerbaer  17.04.2015, 18:27
@Riverside85

ja, genau so ist es. In dem Fall brauch man keine Steuererklärung abzugeben - siehe § 56 EStDV

Riverside85 
Fragesteller
 17.04.2015, 18:28
@Steuerbaer

Vielen Dank!

Phil66  23.10.2017, 16:19

Es gibt wohl durchaus auch die andere Sichtweise, dass Alle Selbständigen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. 

Davon wären dann die Geringverdiener nicht ausgenommen... Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Rechtslage da nicht ganz eindeutig, aber unterhalb des Freibetrags wird es wohl zu keinen Problemen kommen.
https://www.steuerklassen.com/steuererklaerung/ratgeber/steuererklaerungspflicht/
(Siehe "Wichtig!...")

man muß immer, also jedes Jahr, eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn man nur einen Euro oder nix umgesetzt oder eingenommen hat. Besteuert wird dann wie bei Arbeitnehmern, nach Einkommensgröße, also erst, wenn man über dem Freibetrag ist. Aber erklären muß man sein Einkommen immer. Das muß der Arbeitnehmer nicht, weil ihm ja die Steuer gleich abgezogen wird.

Riverside85 
Fragesteller
 17.04.2015, 18:12

Ok, und wenn man aber nie eine Steuererklärung abgegeben hat? Das war 2011 und damals habe ich keine abgegeben. 

Bitterkraut  17.04.2015, 18:12

Für dich al sSudent gilt das aber sicher so nicht, da mußt du dich extra schlau machen, ob und wann du ein Einkommen erklären mußt. Da sollte es Beratung an der Uni geben.

Riverside85 
Fragesteller
 17.04.2015, 18:14
@Bitterkraut

Naja, ich bin ja nun kein Student mehr und über solche Sachen wurde man damals reichlich wenig aufgeklärt. Werde ich mich wohl mal schlau machen müssen. Danke!

kevin1905  19.04.2015, 21:57
@Bitterkraut

§§ 149 AO, 25, 46 EStG, 56 EStDV

kevin1905  19.04.2015, 21:58
@Riverside85

und über solche Sachen wurde man damals reichlich wenig aufgeklärt.

Du warst selbständig. Da stecken die Wörter "selbst" und "ständig" drin. Selbst bezogen auf die Quelle deiner Informationen (Eigenrecherche) und ständig bezogen auf deine Arbeitszeit ;-)

Wenn das zu versteuernde Einkommen 8.472,- € (2015) nicht übersteigt, so fällt keine Einkommensteuer an.

Wurden Vorauszahlungen nach § 37 EStG geleistet, dann würden diese komplett erstattet.

War das richtig oder hätte ich was zahlen müssen?

Ab 410,- € p.a. musst du eine Erklärung abgeben.

Riverside85 
Fragesteller
 18.04.2015, 18:13

"Ab 410,- € p.a. musst du eine Erklärung abgeben."

Wieso ab diesem Betrag, ich denke die 8000 Euro pro Jahr sind ausschlaggebend, worauf beziehen sich denn diese 410 Euro?

kevin1905  19.04.2015, 21:55
@Riverside85

Lies meine Antwort noch einmal genau durch.

Ab 410,- € p.a. ist eine Erklärung anzufertigen, denn das Finanzamt kann deinen Gewinn nicht riechen.

Ab 8.472,- € zvE ist Einkommensteuer zu zahlen.