Kann man bei einer Restzahlung für Reisen auch früher zahlen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du darfst natürlich auch vor Fälligkeit zahlen - der Fälligkeitstermin ist der letztmögliche Termin, zu welchem die Summe beim Empfänger eingegangen sein muß.

Das heisst nur, dass der Betrag spätestens 14 Tage vor Reiseantritt eingezahlt sein muss. Früher darf´s auch sein.

Du kannst auch früher zahlen.Wende dich an den veranstalter der Reise.

Fällig bedeutest "spätestens"