Trotz Steuerschulden beim Finanzamt, neues Gewerbe (Limited) anmelden möglich?

6 Antworten

core84, so völlig kommentarlos kann ich deinen Eingangssatz;

ich war von 2004 bis 2011 selbständig (Einzelunternehmen). Für 2008, 09, 10 und 11 habe ich die Steuererklärungen zwar "schon" fertig, jedoch noch nicht abgegeben, da ansonsten sämtliche Zahlungen fällig wären, die ich im moment nicht bezahlen kann.

nun doch nicht stehen lassen.

Für die Kalenderjahre 2008 bis 2011, in denen du bisher keine Steuererklärung abgabst, dürften dir bereits Steuerbescheide auf Grundlage von Schätzungen vorliegen. Zum weiteren wäre es sehr verwunderlich, wenn die Finanzbehörde nicht bereits Zwangsvollstreckungsversuche bis hin zur Gewerbeuntersagung unternahm.

Die Gründung einer englischen Limited (Ltd) auch unter dem Aspekt des Unterlaufends der vorgenannten Problematik solltest du auf jeden Fall mit dem „Dienstleister“ den du mit den Gründungsformalitäten beauftragen möchtest, offen besprechen.

Meines Erachtens, wird die Limited im Regelfall nach deutschem Steuerrecht wie eine GmbH behandelt. Will man das vermeiden, muss neben dem Gründungsort der Gesellschaft (der ja durch deinen Dienstleister vorgegeben wird) auch der faktische Verwaltungssitz in England liegen, damit das britische Steuerrecht zur Anwendung kommt. Unter Umständen ist das möglich, aber keinesfalls mit der einmaligen Zahlung an einem Dienstleister iHv. 700,00 EURO abgedeckt. Weiteres Problem ist, dass in diesem Fall auch der Ort der Geschäftsleitung außerhalb Deutschlands sich befinden muss, aber wie willst du bei einem „Kleinunternehmen“ der Finanzbehörde erklären, dass die Willensbildung, die Unternehmensentscheidungen nicht von dir in Deutschland aus erfolgen, sondern von der Insel.

Für 2008, 09, 10 und 11 habe ich die Steuererklärungen zwar "schon" fertig, jedoch noch nicht abgegeben, da ansonsten sämtliche Zahlungen fällig wären, die ich im moment nicht bezahlen kann.

Du weißt also, dass du Steuern zu zahlen hast, aber du bist entschlossen, diese nicht zu bezahlen, indem du noch nicht einmal deiner Erklärungspflicht nachkommst. Das ist der klassische Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO).

Ich möchte in 2-3 Monaten ein neues Projekt sauber starten und erst dann meine Altlasten beim Finanzamt zahlen.

Der Steuerfälligkeitszeitpunkt steht nicht im Belieben des Steuerzahlers. Was meinst du eigentlich, weshalb für so etwas gesetzliche Fristen vorgeschrieben sind?

Als Unternehmensform habe ich mich für die Ltd. (Limited) entschieden. Ist dies überhaupt aufgrund meiner Steuerschulden möglich, anzumelden?

Natürlich. Damit machst du dem Finanzamt wenigstens die Freude, es wissen zu lassen, dass dein Geschäftsanteil an der Ltd. sofort gepfändet werden kann.

Könnte es passieren, dass das Finanzamt mir einen Strich durch die Rechnung macht und die 700 Mäuse für die Katz sind?

Das bleibt zu hoffen. Ansonsten müsste man sich nämlich fragen, wieso jeder ehrliche Gewerbetreibende wirtschaftliche Nachteile in Kauf nimmt, indem er seine Steuern korrekt bezahlt, und solche Konkurrenten wie du sich absolut wettbewerbswidrig verhalten, indem sie sich durch Steuerhinterziehung unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen.

Ich habe zu Deiner Frage 2 Anmerkungen:

  1. Warum eine Limited mit den hohen Gründungskosten und mit laufenden hohen Verwaltungskosten? Inzwischen ist auch nach Deutschem Recht die Mini- GmbH möglich mit erheblich geringerem Gründungsaufwand und auch geringeren laufenden Fixkosten.

  2. Wie kannst Du ein neues Projekt "sauber" starten mit Deinen Altlasten? Gehe mal davon aus, dass Du für Deine neue Firma ein Bankkonto benötigst. Wie lange, meinst Du, wird es dauern, bis das Finanzamt Deine Bankverbindung in der neuen Firma herausbekommt und eine Kontenpfändung vornimmt? Schließlich musst Du die neue Gesellschaft beim Gewerbeamt anmelden, und das benachrichtigt das Finanzamt. Dann kannst Du mit der Rücksendung des Eröffnungs- Fragebogens aber nicht 3 Jahre warten. Und schon ist es passiert.

Kommt drauf an wie viel steuerschulden du hast und ob du sie begleichen kannst.. Du brauchstja meist auch eine unbedenklichkeitsbescheinigung die du mit steuerschulden glaube ich nicht bekommst.... Mein ex mann hatte auch eine ltd gemacht trotz schulden.. Rufe doch mal beim Gewerbeamt an die machen doch in 3 std auf :)...

PatrickLassan  06.12.2012, 06:59

Mein ex mann hatte auch eine ltd gemacht trotz schulden..

Typisch. Erst ein Einzelunternehmen an die Wand fahren, anschließend eine Limited oder neuerdings eine UG gründen.

blackleather  06.12.2012, 08:29
@PatrickLassan

Und in den Kapitalgesellschaften wird genauso weitergewirtschaftet wie vorher und der "Inhaber" ist noch nicht mal in der Lage, seine privaten Schulden vom Vermögen der Kapitalgesellschaft zu trennen.

Grundsätzlich haben deine Schulden nichts mit der Limited, die in Deutschland als GmbH gilt und auch im Handelsregister eingetragen werden muss, zu tun, denn diese ist eine eigene juristische Person.

Es wundert mich aber sehr, dass das das Finanzamt deine Steuern für die alten Jahre nicht schon geschätzt und festgesetzt haben soll. Aber egal... Wenn du dich mit dem Finanzamt nicht zeitnah nach der Festsetzung über die Zahlung (ggf. Ratenzahlung) einigst, wird das Finanzamt versuchen, die Steuerschulden bei dir zu vollstrecken. Wenn da nichts zu holen ist, wird es beim Gewerbeamt die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens (§ 35 GewO) beantragen.

Wenn das Gewerbeamt deine Unzuverlässigkeit feststellt, untersagt es dir jede eigene Gewerbeausübung und die rechtsgeschäftliche Vertretung einer Gewerbetreibenden. Ab Rechtskraft dieses Bescheides bist du dann automatisch nicht mehr Geschäftsführer (Direktor) der Limited. Das Gewerbeamt informiert das Handelsregistergericht und dieses verlangt sofort die Ernennung eines neuen Geschäftsführers. Kommt sie dem nicht nach, wird auch ihr die Gewerbetätigkeit untersagt, weil sie sich eines unzuverlässigen Geschäftsführers bedient.

Fazit: Wenn du keinen Plan hast, wie du deine Steuerschulden zeitnah tilgen willst, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man deine Geschäfte untersagt und schließt.