Kann ich Verluste im Kleinunternehmen auf das nächste Jahr übertragen?

3 Antworten

Verlust bedeutet vereinfacht gesagt, dass deine Betriebsausgaben höher als deine Betriebseinnahmen sind. Es besteht dann die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bzw. eines Verlustvortrags. Ich glaube allerdings nicht, dass das bei dir der Fall ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich übrigens ausschließlich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.

Kann ich Verluste im Kleinunternehmen auf das nächste Jahr übertragen?

Nö.

Bei der Einkommensteuer gilt das Zu- und Abflussprinzip. Abfluss der Mittel war in 2021 also müssen sie in der EÜR 2021 erfasst werden, wenn keine AfA zum tragen kommt, was bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (> 800,- € Netto) nicht der Fall wäre.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
berndauskleve  30.10.2021, 21:59

Bei der EÜR gilt das Zu und Abflussprinzip. Und Verpackungen gehören zum Umlaufvermögen, nicht zum Anlagevermögen.

Nein, du setzt sie bei einer Einnahmen Überschussrechnung ganz als Ausgaben an.

Ob eine verteilung auf die kommenden Jahre was bringen würde, ist auch fraglich. Mögliche Progressionsvorteile bei der Einkommensteuer würden Zinsgewinne durch sofortige Ausgaben in ganzer Höhe gegenüber stehen.

Machst du insgesamt Verluste, kannst du diese natürlich als Verlustvortrag für das nächste Jahr geltend machen.