Kann ich Verluste im Kleinunternehmen auf das nächste Jahr übertragen?
Ich habe ein Kleinunternehmen (online Handel) gegründet. Ich habe eine große Menge an Verpackungen gekauft, die ich nur zum Teil im Jahr 2020 verbraucht habe. Gibt es eine Möglichkeit, die Kosten für die Anschaffung auf mehrere Jahre zu verteilen?
3 Antworten
Verlust bedeutet vereinfacht gesagt, dass deine Betriebsausgaben höher als deine Betriebseinnahmen sind. Es besteht dann die Möglichkeit eines Verlustrücktrags bzw. eines Verlustvortrags. Ich glaube allerdings nicht, dass das bei dir der Fall ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html
Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich übrigens ausschließlich auf die Umsatzsteuer, nicht auf die Einkommensteuer.
Kann ich Verluste im Kleinunternehmen auf das nächste Jahr übertragen?
Nö.
Bei der Einkommensteuer gilt das Zu- und Abflussprinzip. Abfluss der Mittel war in 2021 also müssen sie in der EÜR 2021 erfasst werden, wenn keine AfA zum tragen kommt, was bei geringwertigen Wirtschaftsgütern (> 800,- € Netto) nicht der Fall wäre.
Bei der EÜR gilt das Zu und Abflussprinzip. Und Verpackungen gehören zum Umlaufvermögen, nicht zum Anlagevermögen.
Nein, du setzt sie bei einer Einnahmen Überschussrechnung ganz als Ausgaben an.
Ob eine verteilung auf die kommenden Jahre was bringen würde, ist auch fraglich. Mögliche Progressionsvorteile bei der Einkommensteuer würden Zinsgewinne durch sofortige Ausgaben in ganzer Höhe gegenüber stehen.
Machst du insgesamt Verluste, kannst du diese natürlich als Verlustvortrag für das nächste Jahr geltend machen.