Kann ich schon arbeiten trotz Schulpflicht?

5 Antworten

Was ist an dem Wort "Pflicht" in Schulpflicht nicht verständlich?

Außerdem gibt es genügend Argumente für den Abschluss. Was würde denn a) dein baldiger und b) dein "ferner zukünftiger" Arbeitgeber dazu sagen, dass du keinen Schulabschluss hast? Letzterer würde dich vermutlich von seiner Liste streichen, ohne nach dem Warum zu fragen...

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 15:03

Ich HABE einen Realschulabschluss in der Tasche. Ich bin momentan auf einer weiterführenden Schule, auf der wir natürlich auch noch einen Abschluss kriegen aber der ist nicht wichtig für meine Ausbildungsstelle.

DerTobiHilft  19.02.2013, 15:10
@DarkSilence

Wenn du den in der Tasche hast, bist du nicht mehr schulpflichtig.

kati3015  19.02.2013, 15:14
@DerTobiHilft

Nur weil man einen Abschluss hat erlischt die Schulpflicht in Deutschland nicht.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 16:34
@kati3015

Genau da fängt jetzt echt mein Problem an. Die einen sagen dies, die anderen das und ich bin völlig planlos, was ich du kann. Aber danke trotzdem für eure Hilfe :))

DerTobiHilft  19.02.2013, 16:50
@kati3015

Wer einen Realschulabschluss erreicht hat, der hat die Schulpflicht aber erfüllt.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 18:04
@DerTobiHilft

Bist du da ganz sicher? Also kannst du das irgendwie belegen oder so? Das wäre natürlich toll aber nach Gesetz beträgt die Regelschulzeit ja zwölf Jahre, deswegen..

DerTobiHilft  19.02.2013, 18:25
@DarkSilence

In welchem Land lebst du denn?

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 18:50
@DerTobiHilft

Niedersachsen

Also vor ca. 25 Jahren war das etwas anders. Damals war meine Schulpflicht auch 12 Jahre, da ich aber von der Schule abgehen und anfangen wollte zu arbeiten, habe ich mich für das verbleibende halbe Jahr Schulpflicht befreien lassen. Ich bin damals zum Kultusministerium, mußte dort meine Gründe darlegen, etwas mit den Herren disskutieren und habe dann ein Schreiben erhalten, dass ich von dem restlichen halben Jahr Schulpflicht befreit bin. Im Übrigen war ich da noch nicht volljährig und sogar das ging.

Schulpflicht kannst du nicht umgehen und du kannst NICHT vorübergehend aussetzen.

Das was Du machen könntest, Dich mit dem Betrieb, wo Du Deine Ausbildung machen wirst, in Verbindung setzen und evtl. schon vorher dort anfangen. Auch Berufsschulen nehmen unter dem Jahr Azubis an.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 15:05

Das könnte ich aber die Berufschule nimmt mich definitiv erst ab August an, da hab ich schon angerufen. Also wenn, dann könnte ich NUR im Betrieb sein und dann könnte ich ja genausogut die beiden Jobs annehmen, wenn ich eben darf..

Du bist schulpflichtig, da ändert deine Leistung nichts dran.

Und zur Ausbildung..haste den vorausgesetzten Abschluss schon in der Tasche? Der Ausbildungsvertrag kann bei nich erreichen der Voraussetzung zurückgenommen werden.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 15:01

Ich weiß, ich habe meine Leistung nur erwähnt, damit ihr vielleicht besser versteht, warum ich die Schule abbrechen bzw. unterbrechen möchte.

Ja, den habe ich schon in der Tasche. Also ich habe den Realschulabschluss erreicht. Ich bin zurzeit auf einer weiterführenden einjährigen Berufsfachschule und fange eben im August die Ausbildung zur Altenpflegerin an. Und das was ich jetzt mache ist nicht wichtig für die Ausbildung.

treblis  19.02.2013, 15:06
@DarkSilence

Alternative is die "Klasse" in der Berufsschule für diejenigen schulpflichtigen, die Zeit vertreiben müssen.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 15:08
@treblis

Du meinst, dass ich die Klasse wechsel?

treblis  19.02.2013, 15:25
@DarkSilence

Entweder in die Auffangklasse wechseln oder da bleiben wo du bist. Da bleiben wo du bist halte ich für schlauer, kann mich natürlich auch irren.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 16:34
@treblis

Mir scheint wohl nichts anderes übrig zu bleiben...

Frag deinen Lehrer, zu verlieren hast du doch nichts. Entweder sagt er ja oder nein.

DarkSilence 
Fragesteller
 19.02.2013, 15:06

Er hat leider keine Ahnung.

Nirakeni  20.02.2013, 06:41
@DarkSilence

Das darf doch nicht wahr sein!!