Schulpflicht unter 18? Wer überprüft das?

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"Ein Blick ins Gesetz vermeidet Geschwätz!"

Allerdings ist das Thema ziemlich komplex, also von vorne: Man greife sich das BayEUG (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml;?showdoccase=1&doc.id=jlr-EUGBY2000rahmen&doc.part=X&doc.origin=bs) und lese ab Art. 35 "Schulpflicht"

(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.

Oha, 12 Jahre?!? Das ist aber ziemlich lang... und was ist "anders bestimmt"?

(3) Die Schulpflicht gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht und die Berufsschulpflicht.

OK, dröseln wir das mal auf: Wie lange geht die "Vollzeitschulpflicht"? Die Antwort findet sich in Art. 37 "Vollzeitschulpflicht"

(3) 1 Die Vollzeitschulpflicht endet nach neun Schuljahren.

OK, also hast Du nach 10 Jahren auf jeden Fall die Vollzeitschulpflicht erfüllt! Bleibt die Berufsschulpflicht. Blättern wir also weiter zu Art. 39 "Berufsschulpflicht" und da findet sich:

(3) 1 Vom Besuch der Berufsschule befreit ist, wer [...] 5. den mittleren Schulabschluss erreicht hat, [...] Absatz 2 bleibt unberührt.

Also den Realschulabschluss - und den hast Du ja! Aber was soll der Hinweis auf Absatz 2? Dort steht:

(2) 1 Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird

A-ha! Die Schulpflicht holt Dich also wieder ein, wenn Du eine Ausbildung beginnst und unter 21 bist.

Kurz: Nach 10 Jahren Schule und mit Realschulabschluss bist Du von der Berufsschulpflicht befreit - es sei denn, Du beginnt eine Ausbildung und bist noch keine 21.

clemensw  14.05.2013, 23:08

Kurz zu deinen anderen Fragen: Weiterhin schulpflichtig wäre z.B. ein Hauptschüler (9 Jahre Schule) - hier ist ein Berufsvorbereitungsjahr oder Berufsgrundschuljahr Pflicht. Der Hauptschüler muß also weiter zur Schule.

Die Anmeldung an der Schule ist bei Minderjährigen Pflicht der Eltern (BayEUG Art. 35 (4)), die Überwachung der Schulpflicht übernimmt das Schulamt.

Im Verweigerungsfall wird das Jugendamt informiert, es gibt böse Briefe, jemand vom Jugendamt kommt vorbei, im schlimmsten Fall droht den Eltern ein Ordnungsgeld und Du bekommst einen eigenen Taxi-Service im schicken grün-weißen VW Bulli zur Schule. Sogar mit Eskorte bis ins Klassenzimmer...

Aicher98  13.03.2016, 21:10

Man kann auch schon mit 16 oder 17 KOMPLETT von der Schulpflicht befreit sein.

1.)Angenommen er macht keine Ausbildung nach der Realschule was dann ?

Dann muss er weiter zu Schule gehen.

2.)Muss er mit 16 oder 17 Jahren weiter zur Schule ?

bis er 18 ist.

3.)Wer Überprüft ob er zur Schule geht bzw. wer meldet ihn an ?

dafür sind eigentlich die Eltern zuständig...

4.)Was wird gesetzlich ( und von wem ) Unternommen wenn er sich weigert zur Schule zu gehen ?

er wird wahrscheinlich mit Sozialstunden rechnen müssen.

clemensw  14.05.2013, 23:02

Dann muss er weiter zu Schule gehen.

Nö.

RobertLiebling  15.05.2013, 08:46
@kodi1123

Nein. Nicht, wenn er einen Realschulabschluss hat und keine Berufsausbildung begonnen hat.

Einfach im BayEUG nachlesen hilft.

kodi1123  15.05.2013, 11:22
@RobertLiebling

Gut, aber er muss was sinvolles für seine Ausbildung machen (z.B. FSJ)

RobertLiebling  15.05.2013, 20:10
@kodi1123

Auch das nicht. Wenn er der Meinung ist, ohne Ausbildung arbeiten zu müssen (soll's ja geben...), sieht er vermutlich nie eine Berufsschule von innen. Und zu einem FSJ oder BFD wird niemand zwangsverpflichtet - dann wäre es ja nicht mehr "freiwillig".

kodi1123  15.05.2013, 21:12
@RobertLiebling

Und zu einem FSJ oder BFD wird niemand zwangsverpflichtet - dann wäre es ja nicht mehr "freiwillig".

Das stimmt. Er kann es machen, wenn er nicht zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen möchte. Aber eine andere Möglichkeit gibt es dann kaum noch.

Aicher98  13.03.2016, 21:18

Er wird wahrscheinlich mit Sozialstunden rechnen müssen.

Die machen doch eh nichts. Und noch dazu sind es eigentlich 50 Euro pro Fehltag und keine Sozialstunden.

Aber so gesehen müsste ich schon so viel zahlen was ein Neuwagen kostet wegen meinen Fehltagen - ohne Witz

Er muss auch ohne Ausbildung zur Berufsschule...

Wenn du da net hin gehst kommt die nette Polizei und begleitet dich und du darfst, bzw. deine Eltern dürfen ein Bußgeld bezahlen.

Aicher98  13.03.2016, 21:19

FALSCH!

Ich darf nicht zur Berufsschule und die Polizei holt mich auch nicht ab wenn ich sogar extra anruf um denen mitzuteilen dass ich mich nicht in der Schule befinde.

Ich bin 17.

Und die 50 Bußgeld pro Tag haben die auch noch nicht eingefordert (etwa 20000 Euro)

Wenn Du einen Realschulabschluss hast, lebt die (Berufs-)Schulpflicht erst dann wieder auf, wenn Du eine Berufsausbildung im dualen System beginnst.

Daher sind 2/3/4 gegenstandslos, solange keine Ausbildung begonnen wird.

Anders sieht die Sache bei Absolventen der Hauptschule/Mittelschule aus. Diese sind direkt im Anschluss an die Vollzeitschule Berufsschulpflichtig. Wenn sie kein Ausbildungsverhältnis haben, werden sie in speziellen Klassen für "Jugendliche ohne Ausbildungsplatz" (aka "Jungarbeiterklassen") beschult. Hier erfolgt die Meldung der Schüler direkt von der abgebenden Mittelschule an die zuständige Berufsschule.

wenn er sich weigert zur Schule zu gehen ?

Bußgeldverfahren; das Bußgeld beträgt 50 € pro unentschuldigtem Fehltag zzgl. ~23 € Verfahrensgebühren.

Aicher98  13.03.2016, 21:14

50 € pro unentschuldigtem Fehltag??

Das macht bei mir dann etwa 20.000 Euro...

Ach ja und etwa 23 Euro Verfahrensgebühren.

Wie lange dauert das, bis da mal ein Brief kommt?

Ist ernt gemeint. Ich bin noch schulpflichtig und war lange nicht mehr in der Schule obwohl ich will und nicht darf.

RobertLiebling  14.03.2016, 08:34
@Aicher98

und nicht darf.

Kannst Du das ein bisschen näher ausführen?