Kann ich nachgemalte Bilder verkaufen?

3 Antworten

Nein, weil man damit gegen das Urheberrecht verstossen kann. Es gibt aber auch Bilder die "frei" sind und die sind dann auch als solche deklariert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Von Experte GerdausBerlin bestätigt

Nein.

"Abmalen" und "Nachmalen" ist im Sinne des UrhG eine Vervielfältigung bzw. Bearbeitung des Originalwerkes, die nur mit Erlaubnis des Urhebers/Rechteinhabers zulässig ist, außer für eigene private Zwecke. (Also keine Veröffentlichung, keine Verbreitung, kein Verkauf usw.) Es sei denn, der Urheber ist schon so lange tot, dass das Original gemeinfrei ist.

Nur, wenn das Original gemeinfrei ist wie z.B die Mona Lisa. Geniest das Werk jedoch noch Schutz zählt reines Abmalen nicht als eigene schöpferische Leistung, sondern Vervielfältigung und ist damit ohne Zustimmung verboten.