Kann ich meine Unterkunft - die ich über Airbnb gebucht habe - stornieren/ kündigen, obwohl ich zusätzlich einen Mietvertrag unterschreiben musste?
Hallo!
Aufgrund eines Praktikumseinsatzes in meiner Ausbildung musste ich sehr kurzfristig für 4 Monate nach Köln ziehen. Über Airbnb habe ich dann ein möbliertes Apartment gefunden.
Beim einchecken wurde ich praktisch gezwungen einen zusätzlich Mietvertrag zu unterschreiben, sonst könne ich nicht einziehen - das sei in Köln so üblich sagte man mir. Ich unterschrieb gutgläubig und ein wenig eingeschüchtert, da ich wenige Minuten zuvor ein sehr sehr unfreundliches Telefonat mit dem Vermieter hatte. Vorort war ein Kollege von ihm.
Nun möchte ich aber so schnell wie möglich aus der Wohnung raus: Baulärm, sehr hellhörig (ich höre den Wecker meiner Nachbarn über mir und bin gezwungen mit aufzustehen), die Ausstattung ist nicht wie versprochen usw.
Über Airbnb wäre es eigentlich möglich, jedoch stellte ich erschrocken fest, dass im Mietvertrag eine Mietdauer von mindestens 4 Monaten angegeben ist (zum 31.01.2021).
Airbnb habe ich das Problem geschildert und es sollte an einen entsprechenden Kollegen herangetragen werden, aber es erfolgte seit mehreren Tagen keine Rückmeldung mehr.
Weiß jemand, ob ich den Mietvertrag frühzeitig kündigen kann? Ist das überhaupt rechtens? Mir kommt das alles sehr komisch vor... Zudem steht auf den Vertrag zwar eine Privatperson, aber es hat eher den Anschein einer Wohnungsverwaltung (mehrere Kollegen, mehrere Immobilien...). Zwar steht im Mietvertrag eine Kontoverbindung und Mietsumme, aber bisher habe ich ausschließlich über Airbnb bezahlt. Es ist für mich vieles widersprüchlich.
Ich bin verzweifelt und freue mich auf jeden Rat!!!
3 Antworten
Hier gibt es mehrere Aspekte:
- In den AGB von airbnb steht meines Wissens nach, dass es nicht erlaubt ist, bei einer Vermittlung durch airbnb einen separaten Vertrag zu machen, der airbnb umgeht. Schon deswegen, weil dein Vermieter die AGB akzeptiert hat, muss er sich daran halten und der separate Vertrag wäre hinfällig. Prüf mal genau die AGB für Vermieter.
- Man hat Dich völlig unerwartet in eine Zwangssituation gelockt und Dich damit zu einem Vertragsabschluss genötigt. Auch aus diesem Grund dürfte der Vertrag ungültig sein.
- Die Ausstattung stimmt nicht mit dem airbnb-Angebot überein. Das kann man auf jeden Fall beanstanden.
- Du hattest das Appartement schon angemietet und bei der Übergabe in dem Appartement hat man sich zu dem Vertrag genötigt. Riecht sehr nach Haustürgeschäft und somit hättest Du sowieso zwei Wochen Widerspruchsrecht.
- Gegen Baulärm in der Nachbarschaft können weder airbnb noch Dein Vermieter was und es gibt nun mal viele Häuser, die sehr hellhörig sind. Das wäre nun gerade kein Grund, die mit airbnb geschlossene Anmietung zu beanstanden, es sei denn, im Angebot steht was von ruhige Lage, ruhiges Haus. Und Baulärm kann in wenigen Tagen schon vorbei sein.
Fazit: Schau Dir mal die AGB von airbnb genau durch. Schreib dem Vermieter, dass der Vertrag wegen dieser AGB nicht gültig zustande gekommen ist, außerdem wegen der Nötigung und erkläre schriftlich Deinen Widerspruch wegen Haustürgeschäft und dann warte ab, was passiert.
Was hat er nicht erwähnt? Dass im Haus noch fleißig gebaut wird? Er muss es nicht erwähnen, aber fairerweise, gerade bei airbnb, hätte er darauf hinweisen und damit ggf. auch einen besonders günstigen Preis damit in Verbindung bringen müssen.
Ja genau. Gut, dass wusste ich nicht das solch ein Umstand bewusst verschwiegen werden kann bei der Beschreibung.
Klar, das sollte auch nicht geschehen und in airbnb würde er sich deswegen eine schlechte Bewertung einfangen.
Wahrscheinlich musst du die Frist einhalten. 4 Monate ist ja eigentlich auch nicht lange. Auch bei möblierten Wohnungen gibt es eine Kündigungsfrist - meistens 4 Wochen zum Monatsende.
Beim nächsten Mal : vorher den Vertrag lesen.
Der Mieter will ja auch nicht, dass der Vermieter plötzlich sagt: April, April - such dir was Neues.
Das ist natürlich verständlich. Jedoch konnte ich mir vorher die Wohnung nicht ansehen und ich vermute nun, dass es auch ein wenig Taktik war mich an einem Sonntag Abend beim Einchecken mit einem Mietvertrag völlig zu überrumpeln. Ich wohne übrigens erst seit 5 Tagen hier.
Vielleicht hast du Glück, dass du irgendwie gut aus der Sache rauskommst. ;-)
Mein Tipp fürs nächste Mal oder für andere: WEnn man ganz schnell eine Unterkunft braucht - es gibt preisgünstige Privatzimmer, Fereienwohungen oder Schlafstellen in der Jugendherberge, die man tageweise oder wochenweise mieten kann. Von da aus kann man dann in Ruhe ein Zimmer suchen.
Das werde ich mir für das nächste Mal auf jede Fall merken!
In befristeten Verträgen ist keine Kündigung möglich. Aber dieser Mietvertrag ist aufgrund des Fernabsatzgeschäftes widerrufbar innerhalb von 14 Tagen. Es gilt der Vertrag mit airbnb. Was in Köln üblich ist, ist völlig unerheblich, es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch in Deutschland
Also meinst Du ich kann einfach einen Brief mit einer Kündigung versenden?
So ist es. Wähle Einwurfeinschreiben, damit der Zugang des WIDERSPRUCHES (nicht Kündigung) beim Vermieter beweisbar ist. Und verweise auf den Vertrag mit airbnb. Ich vermute, du hast bei airbnb auch schon bezahlt für diese Unterkunft.
Vor Mietbeginn konntest du die Wohnung nicht besichtigen !!!! Ich würde dir auch raten, im Widerspruch auf deine Möglichkeit einer Feststellungsklage mit Eilantrag hinzuweisen, damit du nicht weiteren Querelen ausgesetzt bist.
Dann hast du doch einen Vertrag, wo du deine Kündigungsfristen nachlesen kannst. Für möblierten Wohnraum gelten aber kürzere Fristen.
Aber nur, wenn der Vermieter auch in dieser Wohnung wohnt.
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Frühestens kann ich aber zum 31.01.2021 kündigen laut Mietvertrag. Bei Airbnb könnte ich aber jederzeit meinen Aufenthalt verkürzen.
Wende dich mal an das örtliche Wohnungsamt. Meistens dürfen "normale" Wohnungen gar nicht über AirBNB vermietet werden. In sehr vielen Kommunen wird dann ein ziemlich hohes Bußgeld faellig
Danke, das werde ich machen.
Vielen Dank, Du triffst es genau auf den Punkt. So ein Verhalten erscheint mir Vertrags hinsichtlich einfach nicht richtig.
Zu 5.: Wie es scheint gehören alle Wohnungen im Haus dem Vermieter. Ein Teil ist bereits in sicherlich identischen Apartments umgebaut - ein Teil eben noch nicht. Also weiß der Vermieter definitiv davon und hat es nirgends erwähnt.