ist es eine Straftat. Darf sie die Polizei rufen?
HaY !
Ich und meine Familie sind im Urlaub , meine Tante passt bei uns zuhause auf unsere Katze & fische auf, es ist eine Mietwohnung und meine Tante wohnt da halt für paar Wochen (Jobcenter bezahlt die miete ) Das Problem ist das der Freund von meiner Tante bei uns zuhause wo ich mit meiner famiele wohne ( wo zurzeit keine Tante aufpasst ) die ganze Zeit an die Tür klopf und er tritt an die Tür damit meine Tante ihn reinlässt doch er hat bei uns zuhause nichts zu suchen .
Darf meine Tante die Polizei rufen ? Und welche straftat währe es ?
6 Antworten
Hausfriedensbruch. Ihr habt das Hausrecht deiner Tante übertragen.
Noch ist es keine Straftat. Die Tante möge aber dem Störer ein Hausverbot erteilen. Wiederholt sich dann der Vorgang kann Strafanzeige gestellt werden §123 StGB
Natürlich. Hausfriedensbruch.
hausfriedensbruch, deine tante ist "temporär" wohnungsinhaber
Ja, die Tante darf die Polizei rufen. Das fällt unter Ruhestörung, und es besteht die Gefahr dass er dadurch fremdes Eigentum beschädigt. Hausfriedensbruch ist es, wenn ich folgendes richtig interpretiere, (noch) nicht. Denn ...
Störungen, die noch außerhalb der Wohnung oder des Besitztums bzw. an dessen Rand stattfinden sowie das Schlagen oder Treten gegen eine Tür sowie Störanrufe fallen nicht unter Hausfriedensbruch (Quelle: Wiki, Absatz Tatbestandsmerkmale)
http://de.wikipedia.org/wiki/Hausfriedensbruch_%28Deutschland%29#Tatbestandsmerkmale
Es ist eine (versuchte Nötigung §240 ), wenn er durch derartigen Terror die Tante dazu veranlassen will, ihn hereinzulassen. Das Treten gegen die Tür kann man zusätzlich als (versuchte) Sachbeschädigung werten.