Muss ich der Polizei die Tür aufmachen?
Es läuft schon seit einigen Wochen ein Haftbefehlt gegen mich. Bin seitdem auf der Flucht. Habe versucht mit den Richtern und Ämtern zu reden weil ich auf Montage am arbeiten bin und wenn ich wieder zuhause bin das ich auf 2 kleine Kinder aufpassen. Die örtliche kleine Polizei weiß sogar von diesem Problem weil man sich gut kennt. Nun bin ich auf der Flucht. Wie erwähnt,die Richterin kommt mir überhaupt nicht entgegen. Heute war es das 3. mal wo ich der Polizei die Tür nicht aufgemacht habe. Ich muss sagen das ich seit ein paar Monaten wieder bei meinem Vater wohne,aus dem oben genannten Grund (Kinder). Der ist aber morgens nach 5 Uhr schon nicht mehr da so das ich mit den Kindern alleine bin. Die Polizei war jetzt schon öfter da aber erst 3 mal habe ich es mitbekommen und habe die Tür nicht geöffnet. Heute war es auch das 1. mal das Sie zuhause angerufen nachdem Sie weggefahren sind (Anonym) so das ich rangegangen bin. Muss ich die Tür aufmachen der Polizei? Womit muss ich noch rechnen? Ich muss die Sommerferien noch auf Flucht sein wegen den kleinen Kindern,weil Sie dann in die Schule und in den Hort gehen können und ich nicht auf Sie aufpassen muss,danach werde ich mich auf jeden fall stellen. Aber die Angst ist natürlich da,dass Sie jetzt am Tag öfter kommen. Das ist bisher nicht passiert,anfangs kamen Sie alle 2 Tage immer morgens. Heute war es sogar mal vor 8 Uhr morgens aber Sie waren auch gestern schon um 13 Uhr mal da. Muss ich die Tür aufmachen? Oder wenn meine Schwester zb. die Tür aufmacht muss Sie sie reinlassen?
24 Antworten
Du musst vor allem damit rechnen, dass die Polizei irgendwann mal mit dem entsprechenden richterlichen Beschluß anrückt und die Türe gewaltsam öffnet. Dann hättest Du noch die Kosten für die defekte Tür und die Öffnung am Hals.
Wenn Deine Schwester die Türe öffnet, und die Beamten nicht hereinlässt, könnte man Ihr auch noch ein Verfahren wegen Strafvereitelung anhängen.
An dem Haftbefehl kommst Du nicht vorbei, mit Richtern und Staatsanwälten brauchst Du da auch erstmal nicht "reden". Am besten wird es sein, wenn Du für de Kinder eine Betreuung organisierst und Dich stellst - am besten mit Anwalt.
Mit richterlichem Beschluss müssen Vater und Schwestern die Beamten hineinlassen. Ich nehme mal an, Deine Schwester ist noch strafunmündig - also vergiß das mit der Strafvereitelung.
BTW: Wenn Du schon alles weisst... wieso fragst Du?
Ich war mir nicht sicher... deswegen habe ich nochmal lieber nachgefragt.
Sie waren heute um halb 8 da. Würden die in einem kleinen Ort,mit einer kleinen Strafe,am selben Tag nochmal kommen?
Was denkst du?
Eher ja. In einem kleineren Ort kommt der "Abholservice" auch eher mal mehrmals als in einer Großstadt..
Es war bisher nicht der Fall aber heute waren Sie meiner Meinung nach agressiver als sonst. Es waren zum ersten mal 3 Beamte und vor 8 Uhr morgens. Und sie hatten nie angerufen nachdem Sie weggefahren waren. Heute das erste mal. Ich hatte mich als mein Schwager ausgegeben.
Wie ist denn dieser "Abholservice" für eine Jugendarrestanstalt? Ist der nicht nur zwischen 8-16 Uhr? Oder kommen Sie nach 16 Uhr immernoch?
Mit "Abholservice" meine ich die normale Polizei.
Natürlich werden die langsam aggressiver - meinst Du, die haben Lust, dauernd bei Dir auf der Matte zu stehen?
Die haben den Auftrag, den Haftbefehl zu vollstrecken. Wenn Ihnen das nicht gelingt, müssen die Polizisten sich dafür auch rechtfertigen. Irgendwann werden die auch mitten in der Nacht klingeln.
Also ich meinte damit auch die Polizei. Also da gibt es keine bestimmten Uhrzeiten für Jugendarrestanstalten wann man die dahin bringen kann?
Nein. Wenn die Jugendstrafanstalt Dich zu einer bestimmten Zeit nicht aufnimmt, verbringst Du halt die Nacht im Polizeigewahrsam. Diese Zeit zähtl dann übrigens nicht zur Strafe!
Genauso habe ich mir das fast gedacht!
nein -- es gibt da ein hinweisschild zu kaufen -- drei polizisten sind abgebildet und auf dem schild steht: wir müssen leider draussen blleiben! -- hänge das schild an die tür und die polizei weisst wo sie dran ist.
Keine Späße bitte ^^
Es ist dein recht nicht in den knast gehen zu wollen, aber die polizei hat genauso das recht auch die tur aufzubrechen. Auf dauer geht das nicht gut. Oeganisier eine Aufsicht fuer die Kinder und stell dich. Wie soll das aussehen wenn die polizei dich mit gewalt da rausholt was bedeutet das für die Kinder?
Es ist mitten in den Sommerferien. Und viele Leute sind im Urlaub. Mein Vater hat krasse Arbeitszeiten. Ich hätte meine Schwestern schon längst irgendwo "untergejubelt". Aber mal ernsthaft wär lässt seine Kinder/Schwestern denn von morgens bis spätnachmittags bei irgendjemanden egal ob Freunde oder Verwandte 30 Tage lang???
Ich denk mal ohne Durchsuchungsbefehl kommen sie nicht rein, egal ob Haftbefehl oder nicht. Aber so ein Durchsuchungsbefehl dürfte nicht schwer zu bekommen sein in dem Fall. Kann auch sein, dass sie früher oder später die Tür einkicken wenn sie wissen, dass du da bist. Also lieber schonmal nicht ans Telefon gehen
stell dich deinen problemen,da es immer teuerer wird,alle unkosten die du verursachst brummen die dir auf,mit davonlaufen wurden noch nie probleme gelöst
Es ist das Haus meines Vaters. Er oder meine Schwester muss Sie nicht reinlassen. Meine Schwester hatte Sie auch nicht reingelassen an dem allerersten Tag an dem Sie kamen. Da war ich aber wirklich nicht da.