Ist ein Antrag auf Zustimmung zur Hundehaltung sinnvoll?

12 Antworten

Da der Vermieter offensichtlich gegen jegliche Hundehaltung ist, würde ich anders vorgehen.

Ich würde den Vermieter schriftlich darüber informieren (nicht fragen), dass ich die Absicht habe, in ca. 4 Wochen einen Hund anzuschaffen, der weder Schaden anrichtet noch Nachbarn belästigt. Sollte bis dahin keine ausreichend begründete Ablehnung erfolgen, gehe ich davon aus, dass die vom Gericht vorgeschriebene Interessenabwägung zu meinen Gunsten ausgefallen ist.

.... mal schaun, was als Reaktion kommt. Ein simples Nein oder ein Verweis auf die unwirksame Klausel, wäre kein wirksames Verbot.

PS: Ich weiss, dass es auch nach dem BGH-Urteil zulässig ist, vertraglich eine Erlaubnispflicht zu vereinbaren, aber das hat der Vermieter hier versäumt.

Der Mietvertrag punkto Tierhaltung ist absolut korrekt. Ihr müsst euch unbedingt danach richten.

Einen eigenen Antrag auf Hundehaltung bringt nichts, da würden dann alle kommen oder es würde unter den Parteien Streit geben.

Schafft euch bitte keinen Hund an, der dann doch wieder abgegeben werden muss. Der Schmerz wäre für beide Parteien zu gross.

ein Antrag auf Zustimmung zur Hundehaltung

...solch einen Antrag gibt es nicht!

Aber egal: selbstverständlich könnt ihr den zuständigen Menschen eurer Wohnungsgesellschaft anschreiben mit der Bitte eine Erlaubnis zur Hundehaltung zu bekommen.

Wenn euch die Haltung eines Hundes verwehrt wird, muss in dem Antwortschreiben ein guter Grund genannt sein für die Ablehnung.

Sollte ein "nein" kommen, würde ich an eurer Stelle es nicht drauf anlegen und einfach einen Hund anschaffen - dann ist ziemlich fieser Ärger vorprogrammiert...

Dann bleibt euch bei so dollem Hundehaltungswunsch nur der Umzug in ein Haus wo die Haltung eines Hundes von vornherein erlaubt ist.

Die Haltung oder Aufnahme von Hunden und Katzen ist in den Wohnungen der gbb grundsätzlich nicht gestattet.

Diese Klausel ist schlicht unwirksam. Natürlich kannst du den Vermieter um Zustimmung bitten, denn ein Verbot muss er schon ausreichend begründen können. Auf die Klausel im Mietvertrag kann er sich nicht berufen.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/h1/hund.htm

Meint ihr ein Antrag auf Zustimmung zur Hundehaltung würde etwas bringen, oder besteht die "Gefahr", dass wir nie eine solche Zustimmung bekommen.

Das Risiko besteht durchaus. Ich entnehme der Regelung, dass den Genossenschaftmitgliedern damit ausdrücklich zugesichert wurde, in einem hunde- und katzenfeien Haus leben zu können. Was für Ihren Beitritt entscheidend sein durfte, weil sie etwa an Asthma oder an einer Tierhaarallergie leiden oder mit kleinen Kindern schlicht Angst vor unheilvollem Begegnungen mit Hunden haben.

Wenn die Vermieter im Einklang mit dem hier einschlägigen Urt. VIII ZR 168/12 des Bundesgerichtshofs aus 2013 in deinem Einzelfall zwischen den Interessen der Genossenschaft (Wortbrüchigkeit), ihrer Mitglieder (Vertrauensschutz) und der Hausgemeinschaft (Allergiker) gegen dein Interesse als Hundehalter abgewogen argumentieren, schweitert die Genehmigung erwartbar.

Der BGH hat ausdrücklich festgestellt, dass ein wie auch hier grds. unwirksames generelles Hundehaltungsverbot keinen Freibrief oder Duldungsanspruch hergibt, einen anzuschaffen :-O
Sondern dass genau diese nachvollziehbare Interessenabwegung bei jeder einzelnen Entscheidung vorzunehmen ist.

G imager761