Darf Vermieter Größe des Hundes verbieten/festlegen?
Hallo, Ich wollte mir einen Hund holen habe eine 3 Zimmerwohnung mit Ca. 65 qm, wohne dort mit meinem Freund. Im Mietvertrag steht das ich für eine Hundehaltung die Zustimmung der Vermietung benötige, soweit so gut. Verstehe ich auch, würde schließlich auch wissen wollen wer alles in der Wohnung wohnt etc. Wenn wir uns einen Hund holen sollten, wäre dieser max. 3 Stunden allein. Mein Freund fängt dann zu arbeiten an wenn ich Feierabend habe (je nachdem wann ich Schluss habe)
Jedenfalls meinte meine Genossenschaft das Hunde bis 40 cm erlaubt wären und sie lassen mir einen Antrag zukommen.
Bei meiner letzten Wohnung (45qm) von der gleichen vermietung wurde mir mündlich gesagt das die schulterhöhe von 45 cm erlaubt sind (vielleicht hat sie hat sich auch vertan...?? Auf mündliches sollte man ja sowieso nicht sehr viel geben.. )
Habe schon einen Anwalt für mietrecht angerufen der wusste es aber selbst nicht genau. Der Tierschutzverband meinte es existiere ein Gesetz , der Anwalt meinte das er das noch nie gehört habe das es ein Gesetz geben soll. Die Frau von tierverband konnte es mir auch nicht definieren.
Meine Frage lautet , darf der Vermieter die Größe des Hundes abhängig davon machen ? Wenn ja , ist das Gesetzlich festgelegt oder wie begründet ihr euer ja/nein?
Ich will mir keine deutsche dogge holen oder so was in der Art es interessiert mich rein rechtlich weil mir zuvor nie jemand davon erzählt hat.
Wer hat das schon durchlebt? Wie ist es ausgegangen?
Bitte keine Aufschreie von wegen "Tierquälerei" es ist nur meine Frage auch wenn die meisten diesen letzten Satz ignorieren hahaha
Ich Wert euch die Bullette hin, gebt euren Senf dazu :D
6 Antworten
Es ist natürlich schön, dass dein Vermieter überhaupt Hunde akzeptiert. Das ist leider nicht bei allen so.
Wenn du dich in einen grösseren Hund verliebst, dann zeige dem Vermieter doch ein paar Fotos mit Beschrieb. Das kommt meist besser an, als wenn du nur eine Rasse nennst.
Oder ein Hund aus dem Heim / von Privat, der schon erzogen ist und denn du mal auf Probe nehmen kannst. So kann er dich und alle anderen ihn kennenlernen.
Viel Glück
Der Vermieter darf durchaus mitbestimmen, welche Hunde ( Rasse, Grösse ) er abweichend von der üblichen Kleintierhaltung in seiner Wohnung duldet. Er könnte Hundehaltung auch von vornherein komplett untersagen. Euer Vermieter bietet aber durchaus schon die Möglichkeit, zumindest in gewissem Rahmen der Hundehaltung zuzustimmen. Diese Toleranz liegt also schon an sich über der gesetzlichen Mindestduldung der Tierhaltung. Hunde zählen halt leider nicht zu den "üblichen Kleintieren".
En Hauseigentümer kann sogar die Hundehaltung verbeten. Also mache kein Theater .Mit 3 Stunden alleinlassen wird das nichts auch das kann der Eigentümer untersagen ,denn der Hund wird in der Zeit Bellen wie ein Weltmeister .Ein Hund darf am Tag nicht länger als insgesamt 30 Minuten Krach machen. Der Wohnungseigentümer kann alles festlegen was Ihm nicht passt . .Oder willst Du immer klagen. Ich sehe schon im eigenen Haus zu ,das Die Nachbarn nicht durch meinen Hund gestört werden.
Das liegt am Eigentümer: Er kann Hundehaltung Verbieten, Generell.
Wer sagt, dass ALLE Hunde bellen, wenn sie mal alleine Zuhause sind?? ;-) Meine 2 bleiben ohne Probleme mal 3-5h alleine! Und das in einem Haus mit 11 Stockwerken und unzähligen Nachbarn! ;-) Da wären wir schon längst rausgeflogen, wenn sie wie von dir beschrieben jedes Mal Radau machen würden. 3h finde ich völlig ok, nicht jeder Hundehalter ist arbeitslos, Rentner oder Hausfrau/mann!
wenn der Anwalt das nicht weiss. ich würde erstmal an das halten. was der vermieter in dein mitvertrag vereinbahrt hat. da stehste erstmal sicher da
wie gesagt da steht "benötigt Zustimmung" aber nicht das nur eine gewisse Größe erlaubt wird :/ komisch das noch keiner das Problem hatte
fragt ihn doch mal, was er darunter vorstellt, wie groß ein Hund sein muß, das ein Hund bei dir einziehen darf.
Habe schon einen Anwalt für mietrecht angerufen der wusste es aber selbst nicht genau.
Dann hat er den Beruf verfehlt bzw. die falsche Sparte gewählt.
Kann mir das nicht vorstellen dass ein Anwalt für Mietrecht das nicht weiß.
Aber nur dann, wenn er einen guten Grund hat. Einfach grundlos verbieten geht nicht.
Das wäre toll ;-)