Darf mein Vermieter mir nach der Erlaubnis den Hund wieder verbieten?

8 Antworten

Hast du dir die Erlaubnis schriftlich geben lassen?

Ein generelles Halteverbot ist nicht mehr zulässig. Der Vermieter muss also sachliche Gründe anbringen, weshalb er dir die Haltung deines Hundes untersagt. Diese Gründe können sein, dass dein Hund andere Mieter im Haus durch Lärm belästigt oder anderweitig in ihrer Wohnqualität beeinträchtig, bspw. wegen Angst oder Allergie.

Wenn kein sachlicher Grund vorliegt, stehen deine Chancen gut, die Halteerlaubnis gerichtlich durchsetzen zu können. Falls doch, kann der Vermieter dir die Haltunserlaubnis auch im nachhinein wieder entziehen.

Hi.

Es kommt dabei darauf an, was für Vereinbarungen (am besten schriftlich) getroffen wurden und was im Mietvertrag steht.

Desweiteren kommt es je nach Situation auch auf die Gründe an, die Dein Vermieter Dir nennen muss, wenn:

- Du die Vereinbarung schriftlich hast

- sie als Ergänzung zum Mietvertrag zu sehen ist.

Mögliche Gründe für die nachträgliche Entziehung der Erlaubnis können z.B. sein:

- ruhestörender Lärm

- starke Geruchsbelästigung

- Nachbarn fühlen sich gestört

Je nach Vereinbarung, Vertrag, Situation und Grund ist die Entziehung anfechtbar, - oder eben auch nicht.

Im Zweifelsfall muss das ein Anwalt beurteilen und ein Richer entscheiden, was ziemlich teuer werden würde, deshalb wäre dieser Schritt - vorher - sehr gut zu überdenken.

Paragrafen aus dem Gesetzbuch alleine werden Dir nicht wirklich helfen.

Wie ist denn Dein Umgang mit dem Hund, um was für eine Rasse handelt es sich und wie reagiere Deine Nachbarn, falls vorhanden?

Hat Dein Vermieter seine Entscheidung vielleicht schon begründet?

Dann könnte man Dir vielleicht schon einen besseren Tipp geben.

Die Entscheidung kann er nicht einfach willkürlich treffen.

Er muss begründen wieso das Tier verboten sein soll.

Grund zu dem Verbot ist z.B wenn andere Mieter sich gestört fühlen.

Hast du den Hund schon? Wenn ja würde ich mit einem Anwalt reden. Denn eine genaue Antwort weiß ich darauf auch nicht.

Ich würde sagen nein kann er nicht. Solange es kein Grund gibt kann er nicht erst JA und dann wieder Nein sagen.

Besser wäre es Tierrechte mit im Mietvertrag stehen zu haben.

hast du das schriftlich? Und wenn ja- mit welchen Auflagen?

TDM20 
Fragesteller
 06.07.2019, 22:29

Nein, es war eine mündliche Vereinbarung

Minerva78  06.07.2019, 22:30
@TDM20

dann kannst du gar nichts machen. Mündlich ist nichtig.

William1307  06.07.2019, 22:32
@TDM20

Das ist schlecht - solche Vereinbarungen muß man immer schriftlich machen.

Mit welcher Begründung verbietet der Vermieter denn den Hund jetzt wieder ? Ist etwas vorgefallen ?

albatros  07.07.2019, 13:26
@TDM20

So wie mdl. Mietverträge abgeschlossen werden können kann auch die Hundehaltung mdl. erlaubt werden. Der Widerruf müsste aber schriftlich und sachlich begründet erfolgen.