Ist die Arbeitszeiterfassung erst im Büro rechtens[...]?

3 Antworten

Die Zeiterfassung wird üblicherweise durch den Arbeitgeber geregelt; wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, dann hat er da ein Mitbestimmungsrecht.

Üblicherweise ist zwar ein Zeiterfassungsterminal im Eingangsbereich des Gebäudes angebracht, aber auch das Anmeldeverfahren über Telefon ist nicht unüblich.

Damit verhindert der Arbeitgeber, dass seine Leute nach dem Anmelden am Terminal erst mal ausgiebig Flurfunk betreiben und erst eine Viertelstunde später am Arbeitsplatz erscheinen. Oder dass beim Abmelden sie vor der Stempeluhr stehen und warten, bis die Uhr die nächste Minute erreicht hat.

Ein paar Minuten Wegezeit im Gebäude halte ich übrigens für zumutbar. Üblicherweise brauchst du auf dem Weg von zuhause bis zum Werkstor wesentlich länger.

Dafür kann dich auf dem Weg von der Haustür bis zum Arbeitsplatz auch niemand mit dienstlichen Sachen behelligen. Bist ja noch nicht im Dienst.

Wenn die Problematik bekannt ist, und das ist sie wohl, hat man somit auch eine entsprechende Argumentation falls man überhaupt mal darauf angesprochen werden sollte.

Ich würde so verfahren, dass ich drei bis fünf Minuten früher da bin, um diese Thematik umgehen zu können.

Dann sollen lieber andere warten bis sie dran kommen, als dass ich warten müsste.

das hat schon alles seine richtigkeit.

bei uns sind terminals, da gibts in stosszeiten auch mal stau.