befristeter Arbeitsvertrag läuft aus und ich habe Minusstunden
Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft zum 21.09.2013 aus. Ich bin Luftsicherheitskontrollkraft gem. § 8 Luftsicherheitsgesetz und für Personal-, Gepäck-, Waren- und Fahrzeugkontrollen zuständig.
Jeden Monat bekomme ich von meinem Noch-Arbeitgeber einen Dienstplan nach dem ich 173,94 Stunden im Monat zu leisten habe. Meistens werde ich durch meinen Arbeitgeber aber Minus geplant. Nur jetzt im Mai und im Juni habe ich eine Plus-Planung mit der ich zum Ende des Monats Juni bei ca. 50 Minusstunden stehe.
Ich habe meinen Arbeitsvertrag geprüft. Darin ist kein Arbeitszeitkonto erwähnt.
Ich hatte bei Unterzeichnung des Vertrages auch keine Kenntnis einer solchen Zeiterfassung.
Ich wusste zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dass ein Haustarifvertrag und Betriebsvereinbarung existieren, hatte aber von den Inhalten keinerlei Kenntnis. Ich legte die Prüfung vor der Kommission des zuständigen Ministeriums ab und nach Bestehen wurde ich zusammen mit den Kollegen sofort zur Arbeitsvertragsunterzeichnung geschickt.
Ich stelle meine Arbeitskraft jederzeit meinem Arbeitgeber zur Verfügung. Somit setze ich ihn in einen Annahmeverzug gemäß BGB § 615 Abs. 1.
Nun meinen Fragen, da dies nicht nur mich betrifft - sondern noch knapp 50 Kollegen deren Verträge nicht verlängert werden:
Darf mein Arbeitgeber mir/uns die Minusstunden vom Gehalt abziehen, obwohl ich/wir die Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stelle(n).
Wenn ich das Angebot der Firma zur Umschulung zum Luftsicherheitsassistenten gem. § 5 Lufsicherheitsgesetz ablehne, mit gleichzeitiger Reduzierung der Stunden auf 140/Monat, zudem befristet auf 6 Monate, werde ich dann durch das Arbeitsamt gesperrt bei der Auszahlung von ALG?
Darf der Arbeitgeber die Verrechnung des zustehenden Urlaubes mit den Minusstunden überhaupt anbieten, bzw ist die überhaupt rechtens?
Wer kann meinen Kollegen und mir mit Antworten helfen?
4 Antworten
Vorab: Gibts einen Betriebsrat? Dann wendet euch so schnell wie möglich an den! Alternativ auch die Gewerkschaft wenn du drin bist (die Kollegen drin sind).
Zu 1.: Kümmert euch schnellstmöglich um ein Gespräch mit dem Vorgesetzten. Erklärt ihm, dass ihr die Stunden bis Vertragsende gerne ausgleichen möchtet. Am Besten geht ihr immer mindestens zu zweit -> dann seit ihr füreinander Zeugen. Wenn der Chef euch dann nicht entsprechend einsetzt ohne dass triftige Gründe vorliegen hat er (meines Wissens nach) Pech gehabt. Wenn ihr ihn nicht darauf ansprecht sieht die Situation eventuell anders aus (bin keine Juristin)
Zu 2.: Kann ich nix zu sagen. Frag doch einfach beim Arbeitsamt kurz nach
Zu 3.: In Grenzen ist das - soweit ich weiß - rechtens. Jeder Arbeitnehmer "sollte" (Juristendeutsch: er muss, außer es hat aus irgendwelchen verrückten Gründen nicht funktioniert, z.B. Urlaub schon eingereicht und dann sterben drei Kollegen o.ä.) im Jahr einen Erholungsurlaub nehmen, d.h. mindestens zwei Wochen am Stück. Darüberhinaus spricht aber glaub nix dagegen, Urlaubstage in Stunden umzuwandeln.
Die Minusstunden können eigentlich gar nicht aufgelaufen sein - gibt der Arbeitgeber einen Dienstplan heraus und verplant darin nicht alle vertraglich vereinbarten verfügbaren Stunden, so ist er im Annahmeverzug nach § 615 BGB und ist zur Vergütung verpflichtet und du bist nicht zur Nachleistung verpflichtet - woraus sich ergibt, dass Minusstunden nicht entstanden sein können.
Minusstunden sind auch dann nicht entstanden sein, wenn nichts zur Behandlung von Mehr- oder Minderarbeit vereinbart ist ggf auch durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
Eine Verrechnung mit Urlaub ist grundsätzlich unzulässig, zudem muss der Arbeitgeber vor einem Abzug die Forderung zunächst geltend machen wobei auch die Pfändungsfreigrenze zu beachten ist - Ohne Geltendmachung kein Abzug !!
Vielen Dank für die Informationen.
Ich werde mir - sobald ich nach meinen freien Tagen - wieder im Dienst bin, mir den Tarifvertrag und die Betriebsvereinbarung geben lassen. In den neuesten Formen um mich intensiv einlesen zu können.
Was steht im Haustarif und in der Betriebsvereinbarung? Normalerweise sollte im Arbeitsvertrag stehen, dass der ArbN Gelegenheit zur Einsicht des Tarifvertrages und der BV hat. Diese Einsicht dann auch zu nehmen, wäre dann dein Bier (gewesen). Trotz relativ ausführlicher Schilderung kommt die Beurteilung letztlich auf deren Inhalte an.
Nicht zwingend.
Eine Verrechnung von Urlaub mit Minusstunden ist grds. nicht zulässig. Je nach vertraglicher Vereinbarung kann maximal ein übergesetzlich gewährter Urlaubsanteil mit Minusstunden ausgeglichen werden. Der gesetzliche Mindesturlaub darf aber auch mit einer gültigen Vereinbarung nicht angetastet werden.
@stelari hat das ausführlich beantwortet.... im pflegedienst ist das auch üblich......zum nachteil der mitarbetier . normaler weise bin ich nicht für den klageweg.......aber hier müßte dieser weg mal gegangen werden ... viele arbeitgeber arbegeber praktizieren das - ****das ist gesetzwiedrig** dh gegen das gesetz