irrsinnige Kontopfändung & ausreichend Guthaben vorhanden

9 Antworten

Sobald Du selber die Überweisung in der vorliegenden Höhe der Vollstreckung zur Zahlung freigibst bzw. den Überweisungsauftrag bei Deiner Bank abgibst, wird das Konto nach der Überweisung freigestellt. Und zum Zweiten: Nein, es wird nichts an den Gläubiger überwiesen, geschweige denn darf die Bank oder überhaupt sonstwer ohne Deine ausdrückliche Bestätigung Geld irgendwohin transferieren, da es immer noch Dein Eigentum ist. Vielmehr ist Dein Konto auf richterlichen Beschluss eingefroren, also für niemanden "Freigegeben" und nur Du kannst es wieder öffnen durch deine Überweisung in der geforderten Höhe.

cora71  18.01.2010, 21:12

Das ist so nicht richtig. Die Bank MUSS sogar als Drittschuldner bei einem pfändbaren Betrag die Anweisung an den Gläubiger tätigen. Dafür gibt es ja den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Und dafür benötigen die nicht das OK des Kontoinhabers!! Das hat mit Eigentum überhaupt gar nichts zu tun.

quietprof  18.01.2010, 21:23
@cora71

@cora71 Ich bin/war mir eigentlich ziemlich sicher, dass es eben so nicht ist. Nach BGB und Bankengesetz heisst es eigentlich, dass das Konto für jede Aktivität gesperrt ist. Nicht mal die Bank ist befugt, diese (weil ja richterliche Anordnung nach einem allg. gültigen Gesetz) zu umgehen. Das zumindest mein bisheriger Stand, da ich selber öfter in die Verlegenheit komme, Konten einfrieren zu müssen. Und ich bekomme nie das Geld durch die eigenmächtige Zustellung der Bank, sondern immer nur durch die Freigabe des Schuldners. Ansonsten wäre das Geld viel schneller da, wenn die bank es ohne Zustimmung des Schuldners dürfte.

helfegern  18.01.2010, 21:13

Wie auch immer. Dem Ganzen ging ein Vollstreckungsbescheid voraus. Denke bitte daran, dass Du Dir vom Gläubiger nach der Begleichung der Schulden den entwerteten Vollstreckungsbescheid (Schuldtitel) zusenden lässt, da Du ja einen Eintrag bei der Schufa hast und nicht davon ausgehen kannst, dass dieser automatisch gelöscht wird. Häufig gibt es da Probleme.

citypop 
Fragesteller
 18.01.2010, 21:44
@helfegern

Vollstreckungsbescheid??? Nene, einen solchen habe ich nie erhalten aber so langsam glaube ich das es besser für mich ist mal an entsprechender Stelle, also Stadt XY nachzufragen ob ein solcher besteht. Ich öffne meine Post immer am Tag des Erhalts aber etwas derartiges ist mir bis dato noch nicht untergekommen. Schufa??? Für 112,41€ wär das der Obergau und für mich nicht einfach so hinnehmbar. Ein solcher EIntrag ist wie ein roter Fleck auf meiner weißen Weste :-(

citypop 
Fragesteller
 18.01.2010, 21:44
@helfegern

Vollstreckungsbescheid??? Nene, einen solchen habe ich nie erhalten aber so langsam glaube ich das es besser für mich ist mal an entsprechender Stelle, also Stadt XY nachzufragen ob ein solcher besteht. Ich öffne meine Post immer am Tag des Erhalts aber etwas derartiges ist mir bis dato noch nicht untergekommen. Schufa??? Für 112,41€ wär das der Obergau und für mich nicht einfach so hinnehmbar. Ein solcher EIntrag ist wie ein roter Fleck auf meiner weißen Weste :-(

Der Drittschuldner (die Bank) überweist die gepfändete Forderung an den Gläubiger (Stadt XY) 14 Tage nach Zustellung der Pfändungs- und Einziehungsverfügung, sofern das Konto ausreichend Guthaben aufweist. Auf Wunsch des Schuldners (Kunde) kann die Überweisung natürlich auch früher erfolgen. Nach vollständiger Bezahlung ist die Kontosperre aufzuheben. Natürlich wird nicht das gesamte Guthaben überwiesen, wenn nur ein Teilbetrag gepfändet ist.

Das geht ja fix ... erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Bin jetzt etwas perplex das es hier so fix geht.

Das Problem liegt glaube ich daran das dies ein reines Onlinekonto ist, also ohne einen direkt greifbaren Ansprechpartner. Hier läuft alles via E-Mail oder Kundencenter. Die vom Kundencenter sind zu einer aussagekräftigen Antwort unfähig. Des weiteren habe ich noch nie etwas mit einer Pfändung oder etwas vergleichbaren zu tun gehabt. Zu diesem Umstand ist es wahrscheinlich gekommen, dass ich 2008 von NRW nach Bayern gezogen bin und für die Stadt XY nicht mehr greifbar gewesen bin. Eine Zahlungsaufforderung habe ich in der Vergangenheit nie erhalten, ein Mahnung ebenso nicht. Also vermute ich, dass die Stadt XY sich nach zurück gesendeten Anschreiben meine Kontodaten besorgt und die Kontopfändung vollzogen hat. Es handelt sich hierbei um ein altes Knöllchen das mit Verwaltungsakt etc. heuer ein ca. 3 faches der eigentlichen Summe beträgt.

Sparbuch oder Visa? Es ist ein Visakonto da ich es extra für Auslandsaufenthalte eingerichtet habe s.d. ich immer kostengünstig auf meine Gelder zugreifen kann. Was mich nur wundert ... meine anderen Konten sind nicht von einer Pfändung betroffen ... zum Glück. Nun denn, dann werde ich morgen wohl richtig Druck bei der Bank machen denn so wie ich das hier verstehe ist da wohl ein dicker Wurm bei denen drin und müssen mal darauf hingewiesen werden. Ich habe mir auch nur aus dem Grund so lange Zeit mit dem Ärger machen gelassen, weil ich die Abläufe und Dauer einer Kontopfändung nicht gekannt habe. Aus Schaden wird man klug!!!

citypop 
Fragesteller
 18.01.2010, 21:37

Ich sehe aber gerade was verwirrendes ... wenn das Konto gesperrt ist darf die Bank doch KEINERLEI Buchungen vornehmen, oder? Mir sind nämlich die monatlichen Gebühren zur Kontoführung s.w. die Kosten für eine 2.Karte die ich vor meinem Unfall beantragt habe in 12/2009 bzw. 01/2010 abgezogen worden. Ist das dann rechtens? Ich denke das mein Konto eingefroren ist, oder?

cora71  19.01.2010, 13:21
@citypop

Ich kann mir hier vorstellen, dass die Bank hier "Ihre" Forderungen weiter einziehen bei dir. Für weitere ABB (Miete, Daueraufträge etc.) wird es brenzlig. Mach da mal richtig Druck. Am Besten gehst du persönlich mit der Pfändung vorbei um dies mit dem Sachbearbeiter dort abzustimmen. Toi toi toi

helfegern  24.01.2010, 23:51
@citypop

Die Bank hat für ihre laufenden Kosten den Vorrang und zieht diese selbstverständlich und absolut legitim ab.

Sollte genug Guthaben vorhanden sein, wird nur der pfändbare Betrag oder der Betrag aus der Pfändung überwiesen. Mehr darf nicht von deiner Bank gezahlt werden. Die Bank schickt dem Gläubiger nach Zustellung der Pfändung eine Drittschuldnererklärung und teilt mit, ob und was pfändbar ist. Danach sollte eigentlich umgehend der Betrag deinem Konto belastet werden. Auf keinen Fall wird dein Gesamtguthaben angewiesen. Der Beschluss an die Bank verbietet dies auch. Hast du das Geld auf dem Kto oder auf dem Sparbuch. Beim Sparbuch z. B. muss der Gerichtsvollzieher erst dein Sparbuch pfänden und an den Gläubiger aushändigen. Danach würde der Gläubiger dann den Antrag auf Auszahlung des Betrages aus dem Pfändungs-und Überweisungsbeschluss stellen bei deiner Bank.

Ich versteh ehrlich gesagt nicht so ganz deine Frage. Wenn du doch nur die Summe X überweisen mußt, warum machst du das nicht einfach? Dann kannst du dem Empfänger den Überweisungsbeleg schicken, und die Pfändung wird gelöscht. Wie hoch letztlich die zu zahlende Summe ist, sollte aus deinen Unterlagen hervorgehen. Wenn deine Bank die Überweisung nicht ausgeführt hat, dann mußt du das mit denen klären! War bei einem Bekannten kürzlich ähnlich, das gesamte Guthaben war gepfändet, er konnte keine Miete und nichts mehr überweisen, aber da sich herausstellte, daß es sich um einen Bankfehler handelte, entstanden ihm keine Nachteile, da die Bank das dann alles geregelt hat.