Inkassogebühren bzw Mahnung zahlen oder nicht?
Hallo,
ich habe letzten Jahres im November bei Otto etwas suf Rechnung gekauft in Höhe von rund 89 Euro. Leider hab ich das total übersehen und aufgrung von EMail wechsel auch die Zahlungserinnerung von Otto übersehen. Nun hab ich ein Schreiben von dem EOS Inkasso ein Schreiben bekommen, dass ich rund 189 euro zahlen muss. Muss man diese Inkassokosten, Mahngebühren nun zahlen oder nicht? Wie gesagt ich hab es echt total übersehen und wäre ja bereit die 89 euro zu zahlen.
9 Antworten
Ja musst du. Da du bis jetzt nicht die eigentliche Summe gezahlt hast und dazwischen echt viel gelaufen.....Mahnung, 2.Mahnung, Inkasso....musst du zahlen.
Dein Pech, wenn du es "übersiehst".
Und ich kann dir nur raten, wenn du nicht willst, dass es noch schlimmer kommt, solltest du schnellstmöglich zahlen.
Ja musst du.
- Fragesteller hat EOS nicht beauftragt, EOS hat daher keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten an diesen.
- EOS ist konzerneigen, gehört zu Otto. Erbringt also keine Rechtsdienstleistung. Stellt Otto keine in Rechung, also gibt es keinen Verzugsschaden in Form von Inkassogebühren die Otto gezahlt hätte und nun erstattet verlangen kann.
- Inkassokosten verstoßen allgemein oft aufgrund ihrer Höhe gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers. Wenn jemand mir Geld schuldet bin ich verpflichtet den für den Schuldner, NICHT für mich, günstigsten und zweckdienlichsten Weg der Betreibung zu wählen, auf weiteres erstreckt sich mein Erstattungsanspruch nicht. Und dieser wäre in den meisten Fällen das gerichtliche Mahnverfahren.
Du hast "Berufserfahrung" angegeben. Der Beruf würde mich dann doch interessieren.
Arbeitest du für Inkassounternehmen oder wieso sagt dir deine Berufserfahrung, dass man frei erfundene Inkassogebühren bezahlen muss?
Ja,mußt du ,da du ja die eigentliche Rechnung versäumt hast und die Mahnkosten auch .
Inkassokosten von EOS im Zusammenhang mit Otto sind noch nie explizit eingeklagt worden. Kein einziges AZ in den einschlägigen Urteils Datenbanken
Mahnkosten sind etwas anderes als Inkassokosten.
Aufgrund deiner Rechtsunkenntnis solltest du dich zurückhalten derartige Fragen zu beantworten. Es hilft dem Fragesteller nicht.
Prüfe zunächst einmal das Anschreiben vom Inkasso auf konkrete und plausible Aufschlüsselung der zur Gesamtforderung führenden Einzelposten.
Grundlegend müsstest Du gegenüber Otto zu der damaligen Hauptforderung noch monatliche Verzugszinsen zu bankenüblichen Konditionen und ggf. noch Auslagen für Mahnkosten ( Briefmaterial und Porto = 2,50 Euro je Brief ) aufschlagen.
Mit diesem Gedanken im Hinterkopf solltest Du Dich morgen früh an Otto wenden und anhand Deiner ursprünglichen Rechnungsnummer dort erst mal fragen, was Du denen ( Otto ) mittlerweile schuldest. Wenn es dann noch eine Möglichkeit der Direktzahlung gibt, solltest Du diese Teilsumme ( Hauptforderung + Zinsen ) erst einmal dort bezahlen.
Danach kannst Du in aller Ruhe prüfen, ob, und welche Posten des Inkassoaufschlages dann etwaig noch an den Inkassodienst zu zahlen sind.
189 statt 89 Euro halte ich jedenfalls für vollkommen überzogen. Dazu müsste man dann halt erst mal die Kostenaufschlüsselung vom Inkasso kennen.
Muss man diese Inkassokosten, Mahngebühren nun zahlen oder nicht?
Inkasosgebühren nein. EOS ist konzerneigenes Inkasso und gehört zum Otto-Konzern.
Zahl die 89,- € an Otto nebst den Zinsen hierauf und Mahngebühren, sofern es Mahnungen durch Otto gab.