Inkasso Kosten von 30 Euro für 90 Euro RE, muss ich das bezahlen!?
Durch einen Umzug ist eine RE liegengeblieben. Nun ist eine InkassoFirma beauftragt worden. Ursprüngliche RE war 90 Euro. 30 Euro Inkassokosten wurden in RE gestellt. Habe jetzt 10 Euro Inkassokosten bezahlt. Muss ich auch noch die 20 bezahlen, oder lass ich es sein?
Bitte keine Vermutungen!
10 Antworten
Die Inkassogebühren können nicht beliebig vom Inkassounternehmen festgelegt werden, sondern müssen angemessen sein.
Vor ein paar Wochen gab es mal eine ähnliche Frage hier, da gab es auch ein paar Links zu Rechtsberatungen und Gerichtsurteilen.
Wie lange ist die Rechnung liegengeblieben? Wenn es zwei Jahre oder so waren, könnten 30 Euro in Ordnung sein, bei fünf, sechs Wochen halte ich das für weit übertrieben.
Such mal bei Google nach
site:gutefrage.net inkasso unternehmen gebühren
Wenn du Glück hast kommt eine Mahnung über 20,00 + Mahngebühr wenn du Pech hast 20,00 + 30,00 Inkasso-Gebühr.
20€ Mahngebühr verstoßen gegen die Schadensminderungspflicht. Strafgebühren u.ä. sind verboten in diesem Zusammenhang. Und Inkassobüros, die nur ein weiteres Mahnbriefchen schreiben, machen etwas rechtlich total überflüssiges, was der Schuldner nicht bezahlen muss.
Hat das Inkassounternehmen Dir auch eine Vollmacht des Gläubigers beigelegt? Wenn nein würde ich kurz vor Fristablauf des Inkassosunternehmen diese Vollmacht anfordern. Dazu sind sie verpflichtet. In der Regel versenden Sie eine Kopie nur auf Angrage. Nach Erhalt dieser Kopie die Forderung einfach mangels Vorlage einer Original-Vollmacht gem. §174 BGB einfach wieder fristgerecht abweisen. Das verschafft Dir Zeit und erspart Dir die Kosten des Inkassos, wenn Du zwischenzeitlich die UrsprungsForderung direkt an den Gläubiger überweist.
Der Inkassoauftrag muß vom Gläubiger zurückgezogen werden.
Viel Erfolg!
Die verlangen die restlichen 20,00 € + neue Inkassogebühren. So treibt man seine Ausgaben in die Höhe!
So treibt man seine Ausgaben in die Höhe!
Richtig, das tut das Inkassobüro. Da dies aber sinnlos ist, muss der Schuldner dies nicht erstatten.
Bitte lies doch mal den § 254 BGB genau durch, insbesondere den Abs. 2.
Überigens, Auslöser der ganzen Sache ist der Fragesteller, der in meinen Augen unseriös gehandelt hat, indem er eine berechtigte Forderung nicht termingerecht beglichen hat.
Und ganz so einfach, wie viele es glauben, ist es auch wieder nicht.
In diesem Fall wurde durch die Überweisung an das Inkassobüro die Rechtmässigkeit der Forderung anerkannt. Diese Überweisung hätte an den Forderungsberechtigen (also den Verkäufer) gehen müssen. Ob die sich noch mal melden, steht auf einem anderen Blatt Papier.
http://www.antispam-ev.de/wiki/Inkassob%C3%BCros#Anspruch_auf_Erstattung_der_Inkassogeb.C3.BChr
PS: Btte auf keinen Fall das Original anfordern. Lass das Inkassounternehmen bewusst ihre Fehlerchen machen. Es ist nur zu Deinem Vorteil :D