Inkassokosten von 45 Euro Gegenstandswert 20 Euro, ist das zu hoch?
Hallo,
Habe vergessen mein Spotify über Klarna zu bezahlen. Somit sind das eigentlich nur 9,99 die ich ursprünglich bezahlen müsste. Klarna selbst hat noch 2x 4,95 Mahngebühren draufgeschlagen, sprich 19,89 insgesamt. Das Inkasso Büro möchte nun von mir noch folgendes:
1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG = 45,00 Euro Auslagenpauschale gemäß Nr. 7002 VV RVG = 9,00 Euro
= 73,93 Euro
Ich bin gern bereit auch dafür zu bezahlen, nur finde ich einen Aufschlag von mehr als 350 % schon mehr als übertrieben. Hab ich da überhaupt eine Möglichkeit eine Gegenrechnung etc. zu erstellen?
Grüße,
Dennis
3 Antworten
Alle Inkassounternehmen nutzen die RVG als Grundlage zur Berechnung der Kosten (mit 1,0 rechnen die sogar noch günstig) Die RVG die mir vorliegt startet bei Beträgen ab 250€ (eine aktuelle findest du über Google). Alles darunter wird pauschal auf der gleichen stufe gerechnet. In deinem Beispiel hättest du also die gleichen Kosten wenn die Hauptforderung z.B. 80€ betragen würde.
Zahl den offenen Betrag direkt an den Vertragspartner (nicht an das Inkassounternehmen), meist stellen die dann das Verfahren ein. Wenn nicht (was eher unwahrscheinlich ist) musst du es als Lektion sehen aus der man lernt ;)
Ob das Inkasso das Verfahren einstellt ist relativ uninteressant. An der ziemlich eindeutigen Rechtslage ändert das nichts. Man kann problemlos die Zahlung direkt an Klarna tätigen und das Inkasso ignorieren
Klarna selbst hat noch 2x 4,95 Mahngebühren draufgeschlagen
Pfui. Zwei Mahnbriefe wären maximal 5,- € in Summe.
1,0 Inkassovergütung gemäß § 13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG = 45,00 Euro
Was? Keine 1,3 Gebühr? Sie lernen dazu! Ist aber immer noch zu hoch, wir sind nach wie vor im Massengeschäft!
Hab ich da überhaupt eine Möglichkeit eine Gegenrechnung etc. zu erstellen?
Zahl die 9,99 € und zusätzlich 5,- € an Klarna und schreib (Hauptforderung + Mahnkosten pauschal) dazu. Inkassobrief abheften.
Zahl direkt an Klarna die offene Forderung (9,99). Wenn du eine schriftliche Mahnung bekommen hast, dann schlage nochmal großzügige 2,50 drauf.
Auf mehr hat der Gläubiger keinen Anspruch, da insbesondere Klarna als geschäftserfahrener Zahlungsdienstleister keiner Hilfe beim Schreiben von belanglosen Mahnbriefen bedarf.