Ich wurde high von der polizei erwischt aber ohne gras, was passiert?

6 Antworten

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Du machst Dir absolut unnötige Sorgen. "High zu sein" ist kein Straftatbestand. Wenn Du selbst nicht mit einem Fahrzeug aktiv am Straßenverkehr teilgenommen hast, musst Du keinerlei Befürchtungen haben.

Erschreckend finde ich allerdings, dass Du als 16jähriger offenbar nichts über die möglichen rechtlichen Konsequenzen Deines Cannabisgebrauchs weißt. Wer kifft, sollte über das Kiffen mehr wissen, insbesondere beim Aufeinandertreffen mit Gesetzeshütern: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-po...

Wenn Du der Polzei lediglich gesagt hast, dass Du etwas getrunken hattest, wer stellt dann die Behauptung auf, dass Du "high" gewesen bist?

Rycerz 
Fragesteller
 15.09.2013, 10:37

der hatte mir mit der taschenlampe ins auge geleuchtet und gesagt, dass ich high bin, dann hab ich gesagt ich habe nur getrunken und dann meinte er, ich seh das doch!

Rycerz 
Fragesteller
 15.09.2013, 11:33

aber steh ich jetzt auf der konsumentenliste? ._.

aXXLJ  15.09.2013, 12:19
@Rycerz

Von welcher "Konsumentenliste" sprichst Du? Du hast Dich nicht strafbar verhalten - also besteht auch kein Anlass Dich ins Datenerfassungssystem der Polizei ("INPOL") aufzunehmen.

Einem Polizisten, der nach einem Test mit der Taschenlampe behauptet, er könne so sehen, dass jemand Cannabis genommen hat, antwortet man gewöhnlch, dass selbst studierte Forensiker der Rechtsmedizin solche dreisten Behauptungen nicht aufstellen würden.

Wenn man als 16jähriger tatsächlich nur so cool wäre wie man in dem Alter gerne vorgibt zu sein...

Rycerz 
Fragesteller
 15.09.2013, 19:11
@aXXLJ

kann man eigentlich auch eine anzeige bekommen, wenn man ein leeres weed tütchen mit sich führt?

aXXLJ  16.09.2013, 08:15
@Rycerz

Weshalb? Wegen Verstoßes gegen das Plastiktüten-Gesetz? Wenn das Tütchen allerdings sogenannte "Anhaftungen" aufweist (obwohl es leer auszusehen scheint) gibt es natürlich eine Anzeige, die dann aber wenige Wochen später durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird.

Bevor Du mir aber weiterhin Löchen in den Bauch fragst, rate ich Dir den nächsten Zehner nicht in Gras zu investieren, sondern in dieses Buch, damit Du wenigstens die wichtigsten Grundlagen zu Cannabis mitbekommst: http://rauschzeichen.de/

Erinnert werden darf auch gerne daran, dass man Fragen bei GuteFrage mit einer Auszeichnung als "hilfreichste Antwort" bewerten kann.

aXXLJ  17.09.2013, 09:00
@aXXLJ

Thx for * (819)

Wurde eine Blutprobe genommen oder hast Du den Konsum zugegeben? Dannn liegen Beweise gegen Dich vor, die von der Polizei an die Führerscheinstelle weitergegeben werden. Grundlage ist StVG §2 (12):

(12) Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Die Folge ist idR entweder ein fachärztliches Gutachten(fäG) oder die Anordnung einer MPU. Werden bei den Drogenscreenings zu diesen Gutachten aktive Substanzen oder Abbauprodukte gefunden, droht der Entzug der Faherlaubnis.

Kurz: Wenn Du deinen Führerschein behalten willst, hörst Du ab sofort mit den Drogen auf!

Rycerz 
Fragesteller
 14.09.2013, 12:20

die hatten mir mit einer taschenlampe ins auge geleuchtet und meinten ich hätte was
genommen

clemensw  14.09.2013, 12:31
@Rycerz

Hast Du es bestätigt?

Rycerz 
Fragesteller
 14.09.2013, 12:38
@clemensw

ich habe gesagt dass ich was getrunken habe und sonst keine antwort gegeben

clemensw  14.09.2013, 12:54
@Rycerz

Ohne Beweise meldet die Polizei den Verdacht idR nicht weiter - bist also noch mal davongekommen.

Bitte trotzdem bedenken, daß sich der Konsum noch einige Zeit nachweisen läßt!

Benutz mal die Suchfunktion und schau, wie viele Fragen es zu dem Thema gibt. Drogen lassen sich wochen- oder monatelang nach dem Konsum nachweisen, d.h. auch wenn Du wieder nüchtern bist, verlierst Du bei einer Verkehrskontrolle u.U. deinen Führerschein.

und du hast ein Führerschein, Gratulation. dauert ja nicht lange, bis......... okay, warte, bist du post bekommst.

Rycerz 
Fragesteller
 14.09.2013, 12:14

davon hatten die mir nichts gesagt, da ich ja die drogen nicht besitzt habe, die hatte mein freund und zu diesem haben sie gesagt, dass er eine anzeige bekommt!

eine Rechtschutzversicherung und ein anwalt wären gerade geeignet

Rycerz 
Fragesteller
 14.09.2013, 12:53

warum? die haben keinen bluttest gemacht und nichts von ner anzeige oder so gesagt, dann haben sie mich bei meinem freund mitfahren lassen,der mich nach hause gebracht hat!

Wenn du nicht gefahren bist hat das doch gar nichts mit deinem Führerschein zu tun.

Crack  14.09.2013, 12:58

Irrtum, auch dann kann die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen ergreifen.

Egorythmia  14.09.2013, 13:37
@Crack

Frechheit sowas...