Ich möchte zur Bundeswehr. Ist ein eingestelltes Verfahren ein Grund für nichteinstellung ?

2 Antworten

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Wenn das Verfahren eingestellt wurde, gabs auch keinen Eintzrag im Zentralregister. Den gibt es auch nicht, wenn man nach Jugnedstrafrecht verurteilt wird. Dann käme der Eintrag nur ins Erziehungsregister aber nicht ins Zentralregister.

Und von der Führerscheinstelle gibt es keine Infos für die BW. Die Kartei in Flensburg wird nicht abgefragt.

Es könnte ein Grund sein, wenn die Bundeswehr sich ihr Personal sehr speziell aussuchen würde. Beim heutigen Stand der Dinge wird das das Ergebnis deiner Bewerbung nicht beeinflussen.