ich bin 50 jahre alt und seit 10 jahren getrennt lebend.steht mir unterhalt zu von meinem mann?

7 Antworten

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Meine Güte...diese Antworten! Ich hoffe es gibt für diesen Mist nicht auch noch Punkte.

Dir steht grundsätzlich sehr wohl Unterhalt zu. Der Unterhalt bei getrennt lebenden Eheleuten wird in § 1361 Abs. 1 BGB geregelt. Danach kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Grundgedanke des § 1361 BGB ist es, dem getrenntlebenden, unterhaltsbedürftigen Ehegatten in weitestgehendem Umfang vor einer nachteiligen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse zu schützen, die während der ehelichen Lebensgemeinschaft bestanden haben. Insbesondere soll die oftmals sozial schwächere Ehefrau geschützt und es soll einer weiteren Zerrüttung der Ehe durch Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse entgegengewirkt werdenDer Anspruch auf Trennungsunterhalt ist grundsätzlich nicht davon abhängig, in welchem Maße die Ehegatten ihre Einkünfte für den Unterhalt des anderen und für die gemeinsame Lebensführung verwendet haben. Es kommt auch nicht darauf an, inwieweit sie die Lebensgemeinschaft verwirklicht und ihre beiderseitigen – auch wirtschaftlichen – Lebensdispositionen aufeinander abgestimmt haben

Geauers kannst du im Internet Googeln, oder bei eine Anwalt erfragen. Wenn du eine Rechtschutzversicherng hast, zahlen die dir meist eine Stunde.

LG

Nach der neuen Rechtsprechung (2009) müssen beide Eheleute sich selbst um ihren Lebensunterhalt kümmern, im Rahmen einer Trennung bereits nach 12 Monaten (Nach dem Trennungsjahr). Nur wenn eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann bzw. diese den gewohnten/zumutbaren Lebensstandard nicht gewährleisten kann, besteht ein Unterhaltsanspruch. In Deinem Fall ist es relevant, wie Du Dich die letzten 9 Jahre finanziert hast.Gehst/gingst Du arbeiten, hättest Du höchstwahrscheinlich keinen Anspruch (Selbstbehalt des Ehegatten müsste auch noch berücksichtigt werden)

unterhalszahlungen stehen dir in einem Eheverhältnis nicht zu. erst wenn du dich scheiden lässt besteht die Möglichkeit Unterhalt zu erlangen.

mindestgebot  30.08.2012, 23:29

Falsch, Trennungsunterhalt steht ab dem Zeitpunkt der Trennung für mind. 12 Monate zu.

Kommt auch drauf an, wie lange ihr verheiratet seid.

roxetta 
Fragesteller
 30.08.2012, 23:27

seit 10 jahren sind wir verheiratet,genauso lange auch getrennt

FlyingCarpet  31.08.2012, 00:18
@roxetta

Könnte als Scheinehe ausgelegt werden, würde an Deiner Stelle da sehr vorsichtig sein. Unterhalt wirst Du wahrscheinlich nicht bekommen.