Muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Mann Hartz 4 bekommt?

3 Antworten

Wenn man verheiratet ist,dann ist man zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet,soweit dies durch Einkommen / Vermögen möglich ist !

Du bist also erst einmal zur Auskunft verpflichtet.

Mit deinen 700 € Netto Vergütung + Kindergeld könnte es theoretisch passieren das du zumindest etwas Unterhalt zahlen müsstest,auch wenn der normale Selbstbehalt derzeit bei min. 1200 € Netto liegt,dieser ist aber im SGB - ll nicht relevant.

Dir würde nur deine Regelleistung + Wohnkosten + evtl.erhöhte Aufwendungen wegen der Ausbildung zustehen.

Bei 700 € Netto Vergütung hast du um die 850 € Brutto und darauf kannst du Freibeträge nach § 11 b SGB - ll gelten machen,dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag.

Ab 100 € - 1000 € Brutto kämen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu,diese werden dann addiert,theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und ergibt dann dein anrechenbares Erwerbseinkommen.

Bei z.B. 850 € Brutto stünden dir also 250 € an Freibeträgen zu,du hättest dann nach Abzug von deinen 700 € Netto noch etwa 450 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Dazu käme aber dann dein Kindergeld von min.derzeit 194 €,somit würdest du dann bei um die 644 € anrechenbares Einkommen liegen,davon ginge dann zumindest erst einmal deine eigene Regelleistung nach dem SGB - ll von 374 € ab,es bliebe dann ein Rest von ca. 270 €.

Davon könntest du dann noch nachweisbare Aufwendungen für Wohnkosten abziehen und ggf.erhöhte Aufwendungen wegen deiner Ausbildung,es könnte also theoretisch passieren das du dann doch einen gewiesen Betrag an Unterhalt an deinen Mann zahlen müsstest,wenn du keine dieser Aufwendungen geltend machen könntest.

Bei Vermögen kommt es darauf an wie hoch es ist und ob es verwertet werden kann,also z.B. bei Lebensversicherungen / Bausparverträgen usw.wenn man mit dem gesamten anrechenbaren Vermögen über dem sogenannten Schonvermögen liegen würde.

Da ihr verheiratet seid kommt es auch nicht darauf an wo welches Vermögen liegt,sondern nur darauf wie viel ihr insgesamt zusammen habt.

Wenn dein Mann und du außer diesen 7000 € nichts weiter habt,dann wird davon nichts auf seine Leistungen angerechnet,weil das Schonvermögen bei min.jeweils 3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen liegt,normalerweise gilt pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Ihr dürftet also jeweils min. 3850 € haben,zusammen dann min.7700 €.

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 11:00

Vielen Dank für deine Antwort. Ja aber ich Zahl ja schon einen Betrag, weil sein Geld für die Nebenkosten in der Wohnung nicht reichen. Und das Kindergeld ist für meine Eltern. Wenn ich das so erkläre, muss ich trz einen Unterhalt zahlen? Und wenn ich den Bauspar meinen Eltern schenke, können Sie das entziehen oder nicht?

isomatte  21.01.2018, 14:13
@Ayge1

Wenn du ihm für Nebenkosten schon Geld gibst dann kann ja nur seine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zu hoch sein,denn sonst würde er seinen Bedarf der KDU - ja vollständig vom Jobcenter gezahlt bekommen,solange du nicht leistungsfähig wärst und er kein Einkommen hätte !

Aber auch dann würde dass das Jobcenter nicht interessieren,sie sehen dann nur dein übersteigendes Einkommen,welches du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst und das würde dann als Einkommen mindernd deinem Mann auf seinen Bedarf angerechnet.

Die Kindergeld Berechtigten sind und bleiben zwar deine Eltern,aber ab dem 18 Lebensjahr wird das Kindergeld vollständig auf deinen evtl. Unterhaltsanspruch gegenüber deinen Eltern angerechnet,weil dein Mann nicht leistungsfähig ist und dich nicht ( vorrangig ) unterhalten kann.

Wenn deine Eltern also das Kindergeld von min. 194 € einbehalten,dann ist das eine Art Kostgeld für deine Unterbringung und ggf.Verpflegung,dann könnte das Kindergeld natürlich nicht zu deinem anrechenbarem Erwerbseinkommen addiert werden.

Und wenn du deinen Eltern zusätzlich zum Kindergeld noch nachweislich Kostgeld gibst,dann verringert sich dein anrechenbares Einkommen nochmal.

Dann blieben ggf.ja nur um die 76 € Überschuss,solltest du deinen Eltern nicht noch zusätzlich Kostgeld geben oder erhöhte Aufwendungen für die Ausbildung nachweisen können.

Wenn der Bausparvertrag auf deinen Namen läuft,kannst du jetzt nichts mehr daran ändern,würde das gesamte zu berücksichtigende Vermögen euer zustehendes gesamtes Schonvermögen übersteigen,dann würde das auch auf den Bedarf deines Mannes angerechnet.

Entziehen kann dir das Jobcenter nichts,es kann aber deinem Mann ggf.zumindest seine Leistungen kürzen,wenn du entweder leistungsfähig wärst oder zu viel Vermögen vorhanden wäre.

frodobeutlin100  21.01.2018, 16:20
@Ayge1

so eine Schenkung kann widerrufen werden - Du solltest Dich im Übrigen dringend mit den Pflichten, die sich aus einer Eheschließung ergeben beschäftigen ...

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 11:03

Übrigens muss ich eine Gütertrennung machen um mein Vermögen davor zu schützen? Weil das was ich habe, habe ich vor unserer Ehe gespart

isomatte  21.01.2018, 14:19
@Ayge1

Eine Gütertrennung würde man vor einer Heirat machen,aber auch diese würde das Jobcenter nicht interessieren,solange ihr verheiratet wärt und eine gegenseitige Unterhaltspflicht besteht !

Ob du das Vermögen nun vorher schon hattest oder nicht interessiert nicht,in der Ehe kommt es beim ALG - 2 nur darauf an was ihr an gemeinsamen anrechenbarem Einkommen und Vermögen habt.

Wenn du verheiratet bist, musst du für deinen Mann mit aufkommen (Unterhalt)

Somit musst du dein Vermögen angeben und es wird mit eingerechnet.

Ob du bei deinen Eltern wohnst oder nicht, ist irrelevant.

Das ist nur merkwürdig. Verheiratet und jeder lebt wo anders. Das riecht nach "Scheinehe".

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 08:37

Nein wir haben einfach kein Geld um zusammen zuleben. Und sein Bruder wohnt bei ihm. Weißt du vllt ob man einen Vertrag vereinbaren kann? Danke im Voraus

Deepdiver  20.01.2018, 18:09
@Ayge1

Ein Vertrag bringt gar nichts.

IHR seit verheiratet und somit gegenseitig Unterhaltspflichtig.

Eure Hochzeit scheint selbst mir suspekt zu sein.

IHR habt kein Geld um zusammen zu leben. Warum habt ihr dann geheiratet? Das ist sehr merkwürdig. Der Bausparvertrag wird dir nicht entzogen. Es wird nuzr geprüft, ob Deinem Mann sogar dann die Leistungen gekürzt wreden können. Denn IHR seit ja verheiratet. Es ist lediglich eine Auskunft inwieweit das Amt euch zu unterstützen hat.

Es werden beide Einkommen zusammengerechnet. Denn ihr seit verheiratet !!!

Somit zählen auch alle Vermögen zusammen.

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 08:38

Übrigens noch eine Frage wird mir mein Bauspar dann zb entzogen? Weil mein Verdienst ist gering da ich Auszubildende bin aber meine Eltern und ich sparen seit Jahren

frodobeutlin100  20.01.2018, 08:42
@Ayge1

niemandem wird irgendwas entzogen - alles was passieren kann, das der zuständige Träger weniger oder gar nichts zahlt ... um zu prüfen, ob und welcher Ansprtuch besteht, müssen aber erstmal die Anträge wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt werden

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 08:45
@frodobeutlin100

vielen Dank! Aber wieso wollen die Auskunft über mein bestehendes Vermögen, weil so denke ich, dass Sie mir das entziehen wollen

frodobeutlin100  20.01.2018, 09:09
@Ayge1

sie wollen Auskunft um zu prüfen, ob du Unterhalt für Deinen Ehemann leisten kannst ... und nochmal - es wird nichts entzogen ...

wenn man verheiratet ist, ist man einandr zum Unterhalt verpflichtet - er dür Dich, du für ihn - Du musst also alles wahrheitsgemäß angeben, damit geprüft werden kann, ob in der Bedarfsgemeinschaft überhaupt Bedürftigkeit vorliegt

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 08:49

Kann man einen Vertrag setzen, dass man sich einigt, dass der Ehepartner kein Unterhalt von mir verlangt oder nicht an das Vermögen gegangen wird

DerSchopenhauer  20.01.2018, 09:04
@Ayge1

nein - die bestehende Unterhaltspflicht, im Hinblick auf Sozialleistungen, kann nicht ausgeschlossen werden - das wäre auch absurd - warum soll die Allgemeinheit zahlen, wenn der Ehepartner Unterhalt leisten könnte???

DerSchopenhauer  20.01.2018, 09:08
@DerSchopenhauer

@ Ayge1:

Bei dem, was Du geschrieben hast, kommt eine Unterhaltsverpflichtung nicht in Frage - Du must dennoch zunächst die verlangten Angaben machen...

frodobeutlin100  20.01.2018, 09:10
@Ayge1

ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig, weil er gegen bestehende Gesetze verstößt und damit nichtig

Ayge1 
Fragesteller
 20.01.2018, 09:33
@DerSchopenhauer

Ja aber zb bei einer Scheidung? Kann man nicht so einen Vertrag machen?

frodobeutlin100  20.01.2018, 15:27
@Ayge1

seid ihr gescbhieden? nein .. auf Trennungsunterhalt kann im Übrigen auch nicht verzichtet werden ...

isomatte  21.01.2018, 14:25
@Ayge1

Papier ist geduldig,da kannst du / ihr schreiben was ihr wollt,nur wird so ein Vertrag keinen interessieren !

Da könnte ja jeder freiwillig auf vorrangige Gelder verzichten und sich seinen Lebensunterhalt vom Staat finanzieren lassen,so einfach geht es nun doch nicht.