darf kindesunterhalt mit schulden verrechnet werden?
hallo ich habe folgendes problem... ich bin von meinem mann knapp 3 jahre getrennt, und seit kurzem geschieden. wir (meine kids und ich)bewohnen immer noch das reihenhaus zur miete, in dem wir damals gemeinsam gewohnt haben. mein ex- mann wurde von den vermietern nicht aus dem mietvertrag entlassen, bis heute. er bezahlt den unterhalt für unsere beiden gemeinsamen kinder direkt an die vermieter, ich hatte noch einen teil dazu zu zahlen. seit ich arbeitslos bin, kann ich das aber nicht mehr. folglich kündigung, bevorstehende zwangsräumung... nun meine frage! darf mein ex-mann den unterhalt einbehalten, um "seine" schulden bei den vermietern auszugleichen?
3 Antworten
Letztlich beweist du ja selbst, dass er zu Recht das Geld direkt an den Vermieter gezahlt hat. Wenn du nicht einmal den Rest bezahlst, und es zur Zwangsräumung kommen lässt. Als Vater würde ich versuchen, dir die Kinder wegnehmen zu lassen. Wenn du obdachlos bist, geht das ganz schnell.
Gesetzlich auf keinen Fall, denn Kindesunterhalt ist der Anspruch des Kindes, und nicht von dir. Versteht ihr euch aber gut, dann kann man es mit interner Absprache realisieren - dann also ja!!!!
Nein, darf er nicht. Der Unterhalt ist auf Dein Konto zu zahlen. Die Sache mit den Vermietern muß er separat klären.