HVV Abokkarte verloren.. jetzt nicht kündbar?
Hallo, ich hab ein Problem... Seit fast 1 1/2 Jahren fahre ich mit der Bahn zur Arbeit und habe deswegen eine sogenannte "HVV Abo Monatskarte" im Azubitarif für 55,- monatlich. Vor gut einem halben Jahr habe ich diese Originalkarte verloren und mir für 10,- eine Ersatzkarte ausstellen lassen. Nun habe ich vor kurzem meinem Führerschein bestanden und werde den Weg zur Arbeit natürlich mit dem Auto fahren, da mir die Bahn mit ihren ständigen Verspätungen und allem echt zu nervig wurde.
Als ich letzte Woche bei der lieben Dame am Serviceschalter vor Ort war um diese Karte zu kündigen sagte sie mir "Das ist eine Erstatzkarte. Dazu habe sie keine Kompetenz" Ich, schon echt wieder total genervt von HVV, gedacht "Okaaay. Die muss ja auch nur ihre Anordnungen befolgen." Also habe ich heute bei HVV Servicebüro angerufen (Wo mich die liebe Dame hin verwiesen hat) sagte man mir doch tatsächlich das diese Karte NICHT KÜNDBAR wäre. Grund: es wäre eine Ersatzkarte. Ich könnte ja nach Kündigung noch die Originalkarte besitzten und damit kostenlos durch die Gegend fahren. Ich empfinde das als absolute frechheit. Ich werde nicht mehr Bahn fahren und kann damit diese Karte nicht nutzten und muss sie trotzdem weiter bezahlen??
Selbst diese Unterstellung finde ich als ehrliche Person echt unfair. Ich mein warum sollte man sich für viel Geld und Aufwand eine Neue Karte bestellen obwohl man die Alte noch hat?
Niemand sagte mir beim Kauf der Ersatzkarte das es neue Bedingungen dafür gibt. Gibt es Möglichkeiten jetzt dagegen vorzugehen? Auf ein Beschwerdebrief wird HVV ja sicher nicht reagieren.
Könnte man noch mit anderen Sachen als Gericht vorgehen??
4 Antworten
Die Karte ist selbstverständlich kündbar. Aber nur zum Ablauf des Vertragsjahres, welches auf der original Karte eingetragen ist. Bei Verlust ist lediglich die VORZEITIGE Kündigung nicht möglich, da die verloren gegangene Karte ja im Falle eines nicht-Verlustes sonst einfach weiter genutzt werden kann, denn bei einer vorzeitigen Kündigung, die beim HVV theoretisch möglich ist, müssen alle ausgehändigten Karte. logischerweise wieder abgegeben werden.
Kündige dein Abonnement schriftlich zum nächstmöglichen Termin. Unter Umständen ist das erst nach Ablauf einer gewissen Frist möglich. (Oft laufen solche Verträge über 1 Jahr und werden dann jedes Jahr wieder um 1 Jahr verlängert).
"Nicht kündbar" ist nicht zulässig.
Natürlich ist der Vertrag kündbar, aber erst zum Ende der Gültigkeit der verlorenen Fahrkarte, deren Geltungsdauer ein Jahr beträgt. Nur eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf des Abonnementsjahres ist durch die Ausstellung der Ersatzkarte nicht mehr möglich.
Hallo,
unglaublich. Versuche es bitte mal beim Verbraucherschutz.
Man könnte sich auch direkt bei der Bahn beschweren, aber ob es viel Sinn gibt, glaube ich, wie du auch nicht.
Liebe Grüße
ich habe deinen Kommentar erst jetzt gelesen, die Adressen gibt es im Internet zu finden, auch in Ortsnähe. LG
Das ist nicht unglaublich, denn es geht sehr wahrscheinlich in diesem Beitrag um eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, was beim HVV theoretisch möglich ist. In diesem speziellen Fall müssen dann aber auch logischerweise alle Karten die bisher ausgehändigt worden sind wieder zurückgegeben werden. Ist die auf Grund eines Verlustes nicht möglich, so ist lediglich nur noch die Kündigung zum Ende der geplanten Vertragslaufzeit möglich.
Das ist so richtig und steht in den Abo-Bedingungen, die du bei der Bestellung der Karte akzeptiert hat.
3.2.4 Verlust
Bei Beschädigung oder Verlust der Wertmarke und/oder der Kundenkarte erhält der Fahrgast gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 € und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eine Ersatzkarte für den Rest der Geltungsdauer der in Verlust geratenen oder beschädigten Wertmarke und/oder eine neue Kundenkarte. Die ersetzte Abonnementskarte darf nicht mehr genutzt werden. Eine beschädigte Abonnementskarte ist bei Ausgabe der Ersatzkarte abzugeben. Wenn sich eine verlorene Wertmarke und/oder Kundenkarte wieder anfindet, so ist diese unverzüglich an die Abobetreuung oder eine der hierfür bekannt gegebenen Stellen abzuliefern.
Der monatliche Abonnementspreis ist bis zum Ablauf der Gültigkeit der in Verlust geratenen Wertmarke oder Fahrkarte weiter zu entrichten. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements und auch eine Einschränkung des Geltungsbereichs der Abonnementskarte ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Wertmarke oder Fahrkarte dem Fahrgast aufgrund einer Straftat oder höherer Gewalt abhanden gekommen ist und er dieses der Polizei bzw. der Versicherung schriftlich angezeigt hat oder wenn nachweislich schwerwiegende Gründe (Wegzug aus dem HVV-Bereich oder lang anhaltende Krankheit) für die Kündigung des Abonnements vorliegen.
An wen bzw. wie kann man sich beim Verbraucherschatz wenden?