HVV Abokkarte verloren.. jetzt nicht kündbar?

4 Antworten

Die Karte ist selbstverständlich kündbar. Aber nur zum Ablauf des Vertragsjahres, welches auf der original Karte eingetragen ist. Bei Verlust ist lediglich die VORZEITIGE Kündigung nicht möglich, da die verloren gegangene Karte ja im Falle eines nicht-Verlustes sonst einfach weiter genutzt werden kann, denn bei einer vorzeitigen Kündigung, die beim HVV theoretisch möglich ist, müssen alle ausgehändigten Karte. logischerweise wieder abgegeben werden.

Kündige dein Abonnement schriftlich zum nächstmöglichen Termin. Unter Umständen ist das erst nach Ablauf einer gewissen Frist möglich. (Oft laufen solche Verträge über 1 Jahr und werden dann jedes Jahr wieder um 1 Jahr verlängert).

"Nicht kündbar" ist nicht zulässig.

Rolf42  23.03.2015, 20:48

Natürlich ist der Vertrag kündbar, aber erst zum Ende der Gültigkeit der verlorenen Fahrkarte, deren Geltungsdauer ein Jahr beträgt. Nur eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf des Abonnementsjahres ist durch die Ausstellung der Ersatzkarte nicht mehr möglich.

Hallo,

unglaublich. Versuche es bitte mal beim Verbraucherschutz.

Man könnte sich auch direkt bei der Bahn beschweren, aber ob es viel Sinn gibt, glaube ich, wie du auch nicht.

Liebe Grüße

Namela2912 
Fragesteller
 23.03.2015, 13:28

An wen bzw. wie kann man sich beim Verbraucherschatz wenden?

wendelstein1862  23.03.2015, 15:54
@Namela2912

ich habe deinen Kommentar erst jetzt gelesen, die Adressen gibt es im Internet zu finden, auch in Ortsnähe. LG

FranzPS  23.03.2015, 22:41

Das ist nicht unglaublich, denn es geht sehr wahrscheinlich in diesem Beitrag um eine vorzeitige Kündigung vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, was beim HVV theoretisch möglich ist. In diesem speziellen Fall müssen dann aber auch logischerweise alle Karten die bisher ausgehändigt worden sind wieder zurückgegeben werden. Ist die auf Grund eines Verlustes nicht möglich, so ist lediglich nur noch die Kündigung zum Ende der geplanten Vertragslaufzeit möglich.

Das ist so richtig und steht in den Abo-Bedingungen, die du bei der Bestellung der Karte akzeptiert hat.

3.2.4 Verlust

Bei Beschädigung oder Verlust der Wertmarke und/oder der Kundenkarte erhält der Fahrgast gegen ein Bearbeitungsentgelt von 10,00 € und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises eine Ersatzkarte für den Rest der Geltungsdauer der in Verlust geratenen oder beschädigten Wertmarke und/oder eine neue Kundenkarte. Die ersetzte Abonnementskarte darf nicht mehr genutzt werden. Eine beschädigte Abonnementskarte ist bei Ausgabe der Ersatzkarte abzugeben. Wenn sich eine verlorene Wertmarke und/oder Kundenkarte wieder anfindet, so ist diese unverzüglich an die Abobetreuung oder eine der hierfür bekannt gegebenen Stellen abzuliefern.

Der monatliche Abonnementspreis ist bis zum Ablauf der Gültigkeit der in Verlust geratenen Wertmarke oder Fahrkarte weiter zu entrichten. Für diese Zeit ist eine Kündigung des Abonnements und auch eine Einschränkung des Geltungsbereichs der Abonnementskarte ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn die Wertmarke oder Fahrkarte dem Fahrgast aufgrund einer Straftat oder höherer Gewalt abhanden gekommen ist und er dieses der Polizei bzw. der Versicherung schriftlich angezeigt hat oder wenn nachweislich schwerwiegende Gründe (Wegzug aus dem HVV-Bereich oder lang anhaltende Krankheit) für die Kündigung des Abonnements vorliegen.

http://www.hvv.de/pdf/tarif/hvv_gemeinschaftstarif.pdf