Anzeige beim ersten Schwarzfahren (HVV)?

1 Antwort

Ja, du musst schon mit einer Strafanzeige wegen Leistungserschleichung nach 265a StGB rechnen.

Jede Verkehrsgesellschaft handhabt das anders.

Die fristgerechte Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € wird jedoch sowohl bei der Verkehrsgesellschaft, als auch bei der Justiz gerne gesehen.

Sollte es trotz deiner 60 € Zahlung zu einer Anzeige kommen, du aber noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit nach 153 StPO eingestellt.

Dein Führungszeugnis bleibt dann blütenweiß. Auch bei einer eventuellen Verurteilung bliebe das wohl so, wenn du nicht grob vorbelastet bist.

Bitte gehe nicht zur Polizei, wenn eine schriftliche Vorladung kommt. Das ist keine Pflicht und durch dein Nichterscheinen erleidest du keinen Nachteil.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge_069447.html

https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/

alxms2211 
Fragesteller
 09.05.2017, 09:24

Ok, vielen Dank.