Anzeige beim ersten Schwarzfahren (HVV)?
Hallo, bin heute beim HVV in der U-Bahn beim Schwarzfahren erwischt worden (hatte gar keine Karte, also nicht einfach Monatskarte oder so zuhause gelassen). Das war mein erstes Mal und normalerweise fahre ich fast immer mit Karte (auch wenn das hier nichts zur Sache tut). Falls das irgendwas ändert, ich bin nicht volljährig. Muss ich schon mit einer Anzeige bzw. Vorladung zur Polizei rechnen oder machen die das erst bei Wiederholungstätern? Die 60€ gehe ich Dienstag bezahlen. Bitte vor allem um Erfahrungswerte.
1 Antwort
Ja, du musst schon mit einer Strafanzeige wegen Leistungserschleichung nach 265a StGB rechnen.
Jede Verkehrsgesellschaft handhabt das anders.
Die fristgerechte Bezahlung des erhöhten Beförderungsentgelt in Höhe von 60 € wird jedoch sowohl bei der Verkehrsgesellschaft, als auch bei der Justiz gerne gesehen.
Sollte es trotz deiner 60 € Zahlung zu einer Anzeige kommen, du aber noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein, dann wird das Verfahren höchstwahrscheinlich wegen Geringfügigkeit nach 153 StPO eingestellt.
Dein Führungszeugnis bleibt dann blütenweiß. Auch bei einer eventuellen Verurteilung bliebe das wohl so, wenn du nicht grob vorbelastet bist.
Bitte gehe nicht zur Polizei, wenn eine schriftliche Vorladung kommt. Das ist keine Pflicht und durch dein Nichterscheinen erleidest du keinen Nachteil.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html
https://www.hok-online.de/service-und-tipps/faq-tipps/vorladung-durch-polizei/
Ok, vielen Dank.