Hund in Mietwohnung verschwiegen?

6 Antworten

Bei Unterschrift des MV hatte ich ausdrücklich gesagt, dass ich kein Hunde und Katzen in der 1-Zi.Wohnung möchte

Mündliche Nebenabreden werden meist durch übliche Formularmietverträge ausgeschlossen, da sich dort ein Verweis auf die Schriftform findet.

Anyway. So wie du es formulierst, klingt es ferner wie ein Pauschalverbot: Keine Hunde und Katzen erlaubt.

Dies wäre unwirksam. Du musst in jedem Fall eine individuelle Interessenabwägung vornehmen. Dabei musst du den Wunsch des Mieters nach einem Haustier berücksichtigen andererseits aber auch die Bedürfnisse anderer Mieter.

Wenn durch die Tiere eine Lärm- oder Geruchsbelästigung auftritt oder eine stärkere Abnutzung der Wohnung, so kannst du die Tierhaltung untersagen, bzw. das Abschaffen des Tiers verlangen. Nur pauschal geht das eben nicht.

Wie gesagt die Formulierung aus dem Mietvertrag könnte unwirksam sein, mag mich da nicht 100% festlegen, sie beginnt in der Formulierung sehr pauschal, hinten raus wird sie weniger starr.

Sollte sie wirksam sein, so verstößt der Mieter gegen den Mietvertrag. Dieses Verhalten hast du abgemahnt und eine Frist zur Abhilfe geschaffen. Wenn diese verstreicht würde ich Rechtsberatung einholen und ggf. die Kündigung aussprechen. Gehe aber davon aus, dass du evtl. auf Räumung klagen musst.

Aus welchem Grund hast Du den Hund abgelehnt?

Ein pauschales Hundeverbot, wie es in deinem Mietvertrag geschrieben steht, ist nämlich unwirksam.

Hast Du keinen guten Grund für das Verbot, wird deine Kündigung vermutlich im Sande verlaufen.

Ich verstehe dich, dass du sauer bist.

Du musst einfach die Kündigungsfrist einhalten. Als Grund kannst du Widerhandlung gegen die Hausordnung anführen.

Achte darauf, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird und bei Wohnungsübergabe alle Schäden dokumentiert werden.

Hallo!

Das war von Deinem Mieter natürlich nicht in Ordnung, aber dass Du den Hund nun verbieten willst, weil der Mieter blöd zu Dir war, ist auch nicht schön - zumal Du die Haltung ja sowieso gestatten wolltest.

Erlaube ihm das Tier eben, er soll Dir dann aber binnen zwei Wochen z.B. eine Haftpflicht nachweisen, die für etwaige Schäden, die der Hund in / an der Wohnung verursacht, aufkommt.

Ob der Geruch so arg in die Wände zieht, dass es einer Spezialbehandlung bedarf, kann ich nicht sagen, aber ich bezweifle es mal.

Das wäre einfacher und weniger stressig, als eine Kündigung auszusprechen. Zumal Du nicht weißt, was dann als nächstes passiert.

Falls noch nicht geschehen in den letzten Jahren würde ich aber mal die Miete erhöhen ;-).

Prinzessle  04.12.2017, 16:02

Ich verstehe die Vermieterin, sie hat ja offenbar noch andere Mieter und kann nicht einem einen Sonderzug durchgehen lassen. 

Dem Hund ist es bestimmt auch nicht sonderlich wohl in einer 1 Zimmer Wohnung.

Amberyll  04.12.2017, 16:04
@Prinzessle

Ich verstehe es ja auch vollkommen. Da sie aber den Hund ohnehin erlauben wollte, würde ich jetzt wegen einer blöden Reaktion kein Fass aufmachen.

Die 1-Zimmer Wohnung ist dem Hund vermutlich aber lieber als ein Zwinger im Tierheim, wenns ganz blöd läuft.