Kleinen Hund in Mietwohnung halten bei Erlaubnisvorbehalt?
Hallo liebe Fragegemeinde.
Ich habe nun schon seit einiger Zeit das Internet durchforstet, aber keine einschlägigen Antworten gefunden. Mein Mann und ich möchten uns gerne einen kleinen Hund (Bolonka oder Havaneser) zulegen und wir wohnen in einer Mietwohnung. Zur Tierhaltung in der Mietwohnung findet sich im Mietvertrag eine sog. Erlaubnisklausel, die besagt, dass eine Genehmigung/Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden muss.
Auf unsere Anfrage hin, teilte uns die Hausverwalterin mit, dass der Vermieter grundsätzlich keine Tierhaltung erlaube. Ist das nun ein grds Tierhaltungsverbot (welches ja nicht mehr zulässig ist) nur gut getarnt?
Ich habe zur Erlaubnisklausel schon recherchiert und gefunden, dass in diesem Fall die Interessen der Parteien individuell abgewogen werden müssen. Das ist nun aber meiner Meinung nicht geschehen.
Was würdet ihr uns raten? Weiß einer von euch bescheid, über die genaue Gesetzeslage?
Wir wünschen uns den Hund wirklich sehr...
Mit freundlichen Grüßen
9 Antworten
Ich würde den Vermieter mal direkt kontaktieren, also per Telefon oder eben persönlich vorsprechen.
Normalerweise kann er euch die Tierhaltung nicht verwehren, da der Hund der Wohnung keinen Schaden zufügen kann - Bei Auszug muss ja eh renoviert werden (meistens)
Das einzigste was wirklich dagegen spricht, wäre ein Dauerkläffer, der die Nachbarn terrorisiert. Ansonsten beeinträchtigt der Hund ja nicht den Wert der Wohnung.
Eventuell müsst ihr die Wohnung nur komplett reinigen lassen, damit ein eventueller Allergiker als Nachmieter keine Probleme hat.
Sind nur so meine Gedanken dazu^^
Du brauchst nach wie vor eine schriftliche Genehmigung des Vermieters (nicht der Hausverwalterin) also Brief schreiben und fragen ewt. präzisieren was für ein Hund angeschafft werden soll (man muss sich dann aber auch da dran halten!). Wen dieser die Tierhaltung ablehnt, würde ich persönlich mir keinen Ärger einhandeln und das entweder akzeptieren oder einen Vermieter suchen der die Hundehaltung gestattet.
Das ist nicht geschehen, weil beide Parteien nicht miteinande geredet haben. Wenn du von deinem Vermiter etwas wissen willst, solltest du dich auch an ihn wenden und nicht an die Hausverwaltung. Die ist nicht zuständig und was die reden, ist in dieser Hinsicht Makulatur. Du hast deinen Vertrag mit dem Vermieter und nur der kann erlauben oder verbieten. Und er muß ein Verbot begründen.
Ich habe zur Erlaubnisklausel schon recherchiert und gefunden, dass in diesem Fall die Interessen der Parteien individuell abgewogen werden müssen. Das ist nun aber meiner Meinung nicht geschehen.
Das ist genau das, was in dem BGH-Urteil zugrunde liegt.
Die Interessen aller Parteien söllen abgewogen werden.
Das Problem ist, dass der Vermieter es immer noch verbiten kann.
Ich würde versuchen direkt mit dem Vermieter in Kontakt zu treten.
Kleintiere kann der Vermieter nicht verbieten.
Hunde fallen aber egal wie groß sie sind leider nicht darunter. Nach den neuen Richtlinien MUSS der Vermieter aber eine Rechtfertigung anbringen, warum er keine Hundehaltung erlaubt. "Er mag es nicht" ist somit kein Argument.
Es ist natürlich immer schwierig .... Gesetzlich sit das Verbieten nicht merh so einfach, aber im endeffekt sitzt eben der Vermieter oft am längeren Hebel