Heizkosten Übernahme bei Hartz 4 das ganze Jahr

8 Antworten

Natürlich stehen dir auch für den Sommer diese Abschläge zu,du musst ja zu mindest dein Warmwasser damit zubereiten !!!

Was nach der Endabrechnung verbraucht wurde,muss in tatsächlicher Höhe übernommen werden,solange dir vom Jobcenter keine Unwirtschaftlichkeit nachgewiesen werden kann. Also lege gegen diesen Bescheid einen Widerspruch ein,genau mit dieser von mir genannten Begründung. Sollte dies nicht mehr möglich sein,da die Frist von 4 Wochen verstrichen ist,stellst du einen Überprüfungsantrag,das kannst du Formlos machen,mit der Angabe des Bescheides / Bescheide,die überprüft werden sollen und auf was überprüft werden soll. Datum des Bescheides nicht vergessen und von wann bis wann der Bescheid Gültigkeit hat oder hatte.

Die Herstellung von Warmwasser ist im Bedarf eingerechnet und somit hört es sich richtig an, wenn denn das Amt nur die Zählermiete/Grundgebühr und die Wartung und den Strom für die Pumpe übernimmt, denn im Sommer wird üblicherweise ja nicht gewärmt. Falls aber Abschläge abverlangt werden, hat das Jobcenter auch hier zu bezahlen. Rüge also den Bescheid!!!!

Du musst doch an deinen Gasversorger regelmäßige Abschläge für Heizung/Warmwasser zahlen. Diese Kosten hat das JobCenter zu übernehmen. Hast du einen neuen Bescheid bekommen oder haben sie die Zahlung kommentarlos eingestellt? Im letzten Fall würde ich mich umgehend auf den Weg zum JobCenter machen und dort persönlich nach dem Grund fragen, im ersten Fall einen Überprüfungsantrag stellen.

Oder hat dein Gasversorger inzwischen abgerechnet und die Abschläge gingen nur bis Juni? Dann musst du die Abrechnung und den neuen Abschlagsplan einreichen. Ein Guthaben wird mit der Leistung verrechnet, bei einer Nachzahlung kannst du einen Antrag auf Übernahme durch das JobCenter beantragen.

Nein, Heizkosten werden durchgehend uebernommen, weil ja Abschlagzahlungen zu leisten sind, da wuerde ich doch sofort mal nachfragen. Sollte ein Aenderungsbescheid vorliegen, dann haette man Widerspruch einlegen muessen.

Die Grundsicherung besteht aus dem Regelsatz plus den Kosten der Unterkunft. Zu diesen Kosten der Unterkunft gehört selbstverständlich die Heizenergie (also auch die monatliche Vorauszahlung der Nebenkosten)