Heizung defekt, wer zahlt die Reperatur

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise muß der Vermieter diese Reparatur bezahlen. Er kann die Reparaturkosten aber später auf die Mietergemeinschaft umlegen.

Gruß, BigBee

Wartungskosten an der Heizung können auf die Mieter umgelegt werden.

Geht die Heizung, Gastherme defekt und es werden Reparaturarbeiten fällig, ist das Sache des Vermieters und nicht der Mieter.

Du zahlst die Miete dafür, dass die Wohnung den zugesagten Eigenschaften entspricht. Das heisst Funktionalität der Heizung ect, Wasser und Stromversorgung.

Wenn es da Reparaturen gibt, hat diese der Vermieter zu tragen.

Ausnahme: wenn man als Mieter für Schäden an diesen Einrichtungen verantwortlich ist, dann muss der Mieter die Kosten für die Schadenbeseitigung bezahlen.

Wenn nichts gesondertes Vereinbart ist, ist der Vermieter für die Reparatur verantwortlich.

Da die Therme zum Haus und nicht euch gehört muss der Vermieter zahlen.

Die Heizungsanlage ist Bestandteil des Hauses und unterliegt somit der Zuständigkeit des Eigentümers.