Hausverkauf bei Erbengemeinschaft wenn einer Zustimmung verweigert?
Hallo zusammen,
nachdem mein bruder letztes jahr im januar verstorben ist, haben meine mutter zu 1/2 teil und wir vier geschwister je zu 1/8 geerbt. ein testament ist leider nicht vorhanden.
mit unserer mutter wohnen wir drei geschwister in dem haus des verstorbenen bruders.
nachdem mein bruder, der mit in dem haus wohnt, uns und vorallem meiner 80 jährigen mutter das leben zur hölle macht, wollen wir das haus verkaufen und ihn ausbezahlen.
geht das überhaupt, wenn sich einer aus einer erbgemeinschaft weigert?
5 Antworten
erstmal danke ich euch für die schnellen antworten.
aber hat meine mutter mit ihrem 1/2 teil nicht mehr rechte anteilig bei einer abstimmung , wie wir mit unseren 1/8 teilen?
mein vater ist vor vier jahren verstorben. kann es sein, das er, obwohl schon tot, an uns vererben kann? ich dachte eigentlich, das meine mutter alleinerbin wäre, da mein verstorbener bruder weder frau noch kinder hat.
ans essen hab ich übrigens auch schon gedacht :))
Liebe/r flower63,
bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.
Viele Grüße
Oliver vom gutefrage.net-Support
Verkaufen könnt ihr nur alle gemeinsam. Euch steht der Weg offen die Zwangsversteigerung "zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft" zu betreiben, das kann jeder Miterbe verlangen.
Ihr solltet jedoch versuchen euch zu einigen. Viel Glück!
Ein Verkauf kann nur mit der Zustimmung aller Erben gemeinsam erfolgen. Stimmt einer der Erben nicht zu, so kann irgenein anderer der Erben oder die übrigen geneinsam, die Auflösung der Erbengenmmeinschaft durch eine Zwangsversteigerung des Hauses bewirken. Den Erben fließt nach Abschluß des Verfahrens und Abzug der Kosten dann jeweils der Erlösanteil zu, der seinem Erbanteil entspricht.
geht das überhaupt, wenn sich einer aus einer erbgemeinschaft weigert?
Ja, und zwar über eine Teilungsversteigerung. Das ist eine Sonderform der Zwangsversteigerung, die Du einleiten müsstest.
nein ich glaube nicht das für euch so einfach wird :-(. Kannst du ihm nicht was ins Essen mischen?