Erbengemeinschaft wollen Konto auflösen. Nur eine Person kann bei der Bank erscheinen, andere ist bettlägerig. Reicht der Bank die Vorsorgevollmacht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hallöchen =))

in dem fall ist es wirklich was schwieriger.
Wenn deine Mutter soweit gesundheitlich vom Kopf her gesund ist, also keine Demenz oder Alzheimer hat, könntet Ihr es mit einer Vollmacht Seitens deiner Mutter versuchen. Sprich: Sie stellt dir im Zuge der Erbgemeinschaft eine Vollmacht aus, das sie mit der Auflösung des Kontos einverstanden ist. Vielleicht noch kurz mit einfügen das sie aus gesundheitlichen Gründen (da Bettlägerig) nicht selbst erscheinen kann. Wichtig ist, das sie eigenhändig unterschreibt!
Sollte sich die Bank auch damit quär stellen vielleicht einen Anwalt zu Rate ziehen.

Alles Gute!

LG Shellan


daniel944 
Fragesteller
 27.07.2016, 18:00

Ich danke Dir vielmals, genau das hat den Stein ins Rollen gebracht. Diese von mir formulierte Vollmacht und die eigenhändige Unterschrift meiner Mutter haben mich endlich das Konto auflösen lassen. Ohne diesen Zettel wäre ich ohne Erfolg nach Hause gefahren. Ich bin Dir unendlich dankbar.

Shellan76  27.07.2016, 18:07
@daniel944

Das freut mich wirklich sehr für Euch! =)))
Schön das ich helfen konnte =))

Alles Liebe und Gute für Euch =))

LG
Shellan

Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Die Auflösung/Kündiung des Kontos kann selbstverständlich auch schriftlich erfolgen. Von der Bank das entsprechende Formular abholen ( es ginge natürlich auch durch einfaches schreiben.) , alle Erben unterscheiben, wieder bei der Bank abgeben.