Lebensgefährtin hat Vorsorgevollmacht meines verstorbenen Vater, was hat Sie jetzt für Rechte?
Hallo, mein Vater ist vor kurzen verstorben, und hinterlässt mich meine Schwester und seine Lebensgefährtin die seit 27 Jahren zusammen lebten. Die Lebensgefährtin hat eine Vorsorgevollmacht auch über den Tod hinaus von ihm bekommen. Er hat ein Konto was auch nur auf seinen Namen läuft wo eine gewisse Summe drauf ist, da sie auch eine Vollmacht über dieses Konto hat kann sie dort so einfach das Geld abheben? Oder müssen wir das der Bank als erbe melden? Dann haben sie ein Auto, wo der Fahrzeugbrief auch auf meinen Vater alleine läuft, was passiert mit diesem Auto? Ansonsten gibt es noch ein gemeinsames Konto dort kam die Rente von meinem Vater und die Witwenrente seiner Lebensgefährtin drauf. Wie ist es mit diesem Geld was da noch drauf ist. Wie gesagt, Sie hat eine Vorsorgevollmacht auch nach dem Tod, und auch alle Vollmachten zu den Konten.
Über eure Antworten würde ich mich freuen, und sage schonmal danke.
Mfg
7 Antworten
Zunächstmal ist es so, das die Erben die Vollmacht jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen können. Tun sie das, sollte sie dies auch der Bank mitteilen. Der Nachteil ist, das man dann einen Erbschein braucht um an das Geld zu kommen. Für den Widerruf selbst braucht man keinen Erbschein.
da sie auch eine Vollmacht über dieses Konto hat kann sie dort so einfach das Geld abheben?
Jain. Die Vollmacht regelt das Außenverhältnis, d.h. sie kann das Geld gegenüber der Bank abheben und die Bank kann das Geld auszahlen. Das hat insbesondere zur Folge, das man sich oft den Erbschein ersparen kann und sofort an das Geld kommt.
Das Innenverhältnis, also wer Anspruch auf das Geld hat, ist eine andere Frage.
Gibt es ein Testament?
Holt euch einen Erbschein.
Lautet das Konto auf beider Namen und hat da nur einer eine Vollmacht? Das ist eher üblich.
Sie sollten die Banken informieren.
Die werden dann bis zur Klärung im Normalfall keine Verfügungen zulassen.
Wendet euch an die Bank, teilt mit, dass ihr Erben seid und verlangt, keine weiteren Auszahlungen bis zur Vorlage des Erbscheines zu tätigen. An das gemeinsame konto kann sie natürlich heran, da wird es auch schwierig zu beweisen, wem wie iel vom ggf. dort vorhandenen Guthaben noch gehört- das könnt ihr wohl vergessen.
das Auto gehört zum Nachlass des Vaters. Wenn es ein Testament gab, bleibt der Inhalt abzuwarten, gab es keines, dann kannst du mit deiner Schwester einen Erbschein beantragen und das Erbe antreten.
Das ist abhängig davon was in der Vollmacht an Rechten eingeräumt worden ist. Im Zweifelsfall mit ihr sprechen, sich die Vollmacht zeigen lassen oder eine Kopie davon geben lassen. Nur dann könnte man das beurteilen