Was ist mit den Möbeln, Geschirr, Auto, Elektrofahrrad usw?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Alles was sich innerhalb des Wohnrechtes vom Vater befindet und Eigentum des Vaters war = Erbmasse.

Auto= dem Eigentümer laut Kaufvertrag. Sofern dein Vater= ebenfalls Erbmasse.

Entweder den Erben nach Testament oder den Erben nach gesetzlicher Erbfolge.

Chrissi35de 
Fragesteller
 15.07.2020, 02:22

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.

das legt das gesetz fest - erbrecht ! oder gibt es ein testament ?

falls der bruder euch nicht beteiigt an den wertgegenständen und dem wert des hauses , muß das ein gericht / anwalt klären .

Chrissi35de 
Fragesteller
 14.07.2020, 21:04

Ach soweit wird es nicht kommen.