hauskauf über dritte person

3 Antworten

schalte einen rechtsanwalt als treuhändler ein! -- er ist an die schweigepflicht gebunden

Hab mich noch mal schlau gemacht, weil es mich selbst interessiert:

Grundsätzlich geht das schon so, ist allerdings mit erheblichen Mehr-Kosten verbunden. Im Grunde schließt man drei Verträge:
  1. Treuhandvertrag mit dem Strohmann
  2. Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Strohmann
  3. Übertragungsvertrag und Aufhebung des Treuhandvertrages mit Schuldübernahme vom eigentlichen Käufer

Der Treuhänder muss nicht unbedingt ein Anwalt sein.

Ich würde mal sagen: Nein. Spätestens beim Notar muss der Käufername ja stehen.