Hauskauf, notarieller Vorentwurf liegt vor, Finanzierung steht, Termin zur Beurkundung steht an und der Verkäufer teilt per Mail den Rücktritt mit. Darf er das?

4 Antworten

Ich würde an deiner Stelle eine rechtliche Beratung holen. Denn ein Entwurf heißt ja noch kein gültiger Vertrag. Wenn der Anbieter sich ´trotz dem reservierten Notartermin anders überlegt hat, ist der Entwurf noch nicht als Kaufvertrag zustande gekommen, d.h. der Notar hat den Kaufvertrag noch nicht abgewickelt und somit nicht in diesem Sinne zu bezahlen. Ich denke, es steht dir irgendwie eine Entschädigung zu. Frag mal die Anwälte, die werden dir schon einen Weg zeigen. Der Anwalt/die Anwältin würde auch für dich auftreten - es ist halt etwas wertes, wenn man sich ein Haus kaufen will und den eigenen Lebensplan damit verbindet......

Ayshe:

Bevor der Kaufinteressent den notariell protokollierten Kaufvertrag  nicht  unterschrieben hat, kann er Abstand nehmen.

Den Beurkundungstermin solltest du sofort absagen.

Empfehlung:  Der Notar kann den Entwurf, so er denn ausführlich ist, ohne weiteres für einen anderen Käufer verwenden. Vielleicht kommt dir der Notar wegen der Kosten entgegen.

Ohne Unterschrift gibt es keinen Vertrag.
Natürlich kann ein Verkäufer zurücktreten, solange es eben keine Unterschrift unter sem Vertrag hat.

Gehe ich da einfach hin, da ich ja kein offizielles Schreiben vom Verkäufer habe?!

Du bezahlst die Rechnung des, von Dir, beauftragten Notars und versuchst Dein Glück bei einem anderen Angebot.

Was Du gerade erlebst, ist nicht sehr fair, aber passiert. Buche es unter Lebenserfahrung ab.


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