Hauskauf undichte Dächer?
Hallo,
Haftet der Verkäufer eines Altbaus dafür wenn er extrem undichte Garagen und Terrassendächer verschwiegen hat?
Haftet er nur wenn ich in dem Fall genau nachgefragt hätte? Die Undichtigkeit konnte nur bei Regen erkannt werden.
Haftet der Verkäufer und Makler wenn er mehrmals gesagt hat, das die Garagendächer Asbestfrei sind aber bei einer Laborprobe jetzt herauskam das die Dächer doch Asbestbelastet sind?
5 Antworten
Erst einmal bist du natürlich verpflichtet, dir einen Überblick zu verschaffen, WAS du da kaufst.
Und was verstehst du unter "extrem undicht"? So etwas sieht man doch sogar von außen.
Verdeckte Mängel und gar arglistig verschwiegene Umweltbelastung, können zur Aufhebung des Vertrages und Schadensersatz führen.
Wieso denn nicht? Blindkauf gibt es nicht mehr, dafür sind die Käufer viel zu geizig.
Vor dem Kauf hättest du dich besser persönlich schlau machen müssen. Das jetzt auf den Verkäufer zu schieben ist schon sehr naiv.
"Extrem undicht" kann man auch als Laie sehen. Wenn der Verkäufer nicht kooperativ ist, dann wird die Immo halt nicht gekauft.
Ach, es geht doch erstmal nur um die Frage, ob man sowas mitteilen muss oder verschweigen darf
Was mich ein möglicher Käufer fragt, werde ich sicher auch wahrheitsgemäß beantworten.
Mit Wahrheiten hat es mein Verkäufer nicht so
Du kaufst wie gesehen. Die Dächer und Garagen konntest du einsehen. Wenn die verkramt waren, hättest du darauf bestehen können, dass das geräumt wird. Die Bestandeile der einzelenen Baustoffe muss kein Verkäufer kennen.
Nein es gibt da keine Haftung.
Lass die Dächer fachgerecht sanieren und gut ist. Du musst dem schlechten Geld kein gutes hinterherwerfen und Anwälte fett machen.
Ok, danke schonmal für die Antwort!
Mich wundert nur, das man falsche Tatsachen behaupten darf, obwohl man nicht wusste, ob es z.B Asbest ist oder nicht. Dieses zu entfernen ist natürlich eine teure Angelegenheit.
Hätte ich davon gewusst, hätte ich das Haus gar nicht erst gekauft.
Dumm ist der, der sich auf ein Wort verlässt.
Das nächste mal bin ich schlauer. 🙄
Du hättest doch die Möglichkeit einer Überprüfung gehabt. Dich auf das Wort des Verkäufers zu verlassen ist schon wirklich sehr naiv.
Naja wenn Verkäufer und Makler behaupten das es kein Asbest ist dann gehe ich doch von der Wahrheit aus.
Dann brauch ich bei einer Besichtigung gar nichts fragen, da der Verkäufer bei allem die Unwahrheit sagen kann
Wenn du jetzt Geld haben willst, musst du BEWEISEN, dass du arglistig getäuscht wurdest. Du wurdest ja nicht mit vorgehaltener Pistole gezwungen, diesen Vertrag zu unterschreiben.
Es ist doch durchaus möglich, dass der vorherige Eigentümer das selbst nicht wusste. Und je nach Alter der Gebäude war Asbest ja auch nicht verboten.
Es geht doch um die Lüge! Und nicht warum ich das Haus gekauft habe
Ob es eine LÜGE ist, müsstest du beweisen. Wer Geld haben will, ist in der Beweispflicht.
Ja gut, das kann ja sein aber dann darf ich doch nicht einfach behaupten, das es kein Asbest ist.
Vielleicht wusste er es einfach nicht. Es war ja früher auch keineswegs verboten.
aber dann darf ich doch nicht einfach behaupten, das es kein Asbest ist.
Weißt du aus welchem Material dein Schlüpfer ist und mit welchen Mitteln die Pflanzen behandelt wurden aus denen die Wolle gesponnen wurde?
Als Verkäufer musst du kein Schadensgutachter sein und diese Wellzementplatten (Eternit) sind vor einem bestimmten Baujahr asbesthaltig. Die sind auch nicht schwer zu erkennen. Da muss man nur auf die Leiter steigen und das Dach einmal von oben betrachten.
Ich kann deinen Zorn verstehen. Vermutlich ärgerst du dich auch über dich selbst. Asbestentsorgung ist nicht preiswert, ich meine aber dass du mit 10 €/m² auskommst. Das ist nicht schön, bei einem Haus aber auch keine ganz große Summe. Lass dir von einigen Dachdeckern Kostenvoranschläge machen und weiter gehts. Viel Glück.
Also irgendwie wird nicht verstanden, was ich meine.
Wenn mich Jemand fragt aus welchen Stoff mein schlübber ist, dann sage ich, das ich es nicht weiß.
Es ärgert mich, das ich hinters Licht geführt worden bin. Der Verkäufer wird in Schutz genommen und darf sich alles erlauben und ich als Käufer habe das nachsehen. Asbest kann man mit bloßen Augen nicht erkennen, das muss schon getestet werden.
Und bei 6 Garagen ist das schon ne Menge
Ich habe ja auch nicht ohne Grund und bewusst danach gefragt.
Also ich hätte ein schlechtes Gewissen, wenn ich mein Haus verkaufe und nur Unwahrheiten spreche.
Ich musste schnell ein Haus finden, das groß genug für eine 7 Köpfige Familie ist und der Markt gibt aktuell natürlich nicht viel her
Meine behinderten Eltern ziehen dort mit ein, mein Vater ist schwerstpflegefall und wird sogar beatmet.
Finde es einfach traurig, das Jemand so skrupellos ist und Menschen in schlimmen Lebenslagen auch noch bescheißen.
Ich habe hier einfach nur gefragt, ob er dafür haftbar ist und es mir hätte wahrheitsgemäß sagen müssen.
Warum und weshalb ich gekauft habe und ob ich dumm oder naiv bin, hat überhaupt nicht, rein gar nichts mit meiner Frage zu tun.
Es ärgert mich, das ich hinters Licht geführt worden bin
Das ist der Punkt. Leider ist Recht haben und Recht bekommen zweierlei. Unter Zeitdruck viel Geld für eine Immobilie ausgeben ist keine gute Idee.
Wenn das nur 6 Garagen sind, sind dass nur 100 m² Dachfläche. Wo ist das Problem? Du wirst so ein altes Objekt nicht ohne Rücklagen erworben haben und bei so einer großen Familie hilft man sic auch gerne gegenseitig.
Sie wissen Bescheid!
Es geht mir nicht um das Geld!
Das ist zweitrangig. Werde meine Frage, wo anders stellen müssen, ohne das ich bewertet werde. Also vielen Dank für die Mühen und respektvollen Umgang!
Mach das. Mir ging es um eine richtige Antwort, nicht um eine die dir besonders gut gefällt.
Wird es so nicht geben, denn jeder Käufer sieht das mit links.
Aha, das erkennt jeder mit links?
Kennen Sie das Haus etwa?
Interessant!
.... extrem undichte, sind doch zu erkennen. Seit wann gibt Regenwasser keine Flecken mehr an Decken und Wänden?
Kommt drauf an, was im Kaufvertrag steht. "keine Haftung für versteckte Mängel oder Kauf wie besichtigt, usw."
So etwas kann in einem Immobilienvertrag gar nicht drinstehen.
Nein sowas konnte nicht erkannt werden! Die Garagen waren z.B. bis oben hin zugestellt. Die Frage ist, ob der Verkäufer sowas ungefragt mitteilen muss...