Hartz IV Aufstockung für Selbständige und Krankengeld

2 Antworten

Da das Krankengeld kein Einkommen aus Selbständigkeit ist, muss es sofort angegeben werden, ganz abgesehen davon, dass du deine Arbeitsunfähigkeit dem Amt mitzuteilen hast.

Ergänzend zu Hans' Ausführungen: eine Sperre gibt es nicht, sondern es wird eine Rückforderung aufgemacht; zusätzlich wird mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren draus, möglich ist aber auch ein Strafverfahren; dann gesellt sich zur Rückforderung möglicherweise auch noch ein Bußgeld.

Über die Rentenversicherungsnummer werden verschiedene Leistungen abgeglichen. Schon der Versuch so etwas zu verschweigen, wird als Betrug bestraft.