Hartz IV Aufstockung für Selbständige und Krankengeld
Hallo,
wie ist das eigentlich, wenn jemand selbständig ist, Aufstockung erhält, die ARGE auch den KV-Beitrag direkt an die KK bezahlt - und derjenige dann mal krank wird und eine Zusatz-Krankengeld-Versicherung ab der 4. Krankheitswoche hat. Informiert dann die KK die ARGE, über gezahltes Krankengeld? Oder erfährt die ARGE es nur durch den Leistungsbezieher? Muss der (selbständige!) Leistungsbezieher es sofort angeben, oder einfach nach den 6 Monaten innerhalb der normalen Abrechnung (wie heisst das?) der tatsächlichen Einkünfte der letzten 6 Monate? Da Krankengeld ja als Einkommen zählt. - Und gibt er es nicht an oder zu spät, was droht? "Nur" die Rückzahlung des Krankengeldes, oder auch eine Verringerung oder gar Sperre des ALG 2? Danke.
Stefan
2 Antworten
Da das Krankengeld kein Einkommen aus Selbständigkeit ist, muss es sofort angegeben werden, ganz abgesehen davon, dass du deine Arbeitsunfähigkeit dem Amt mitzuteilen hast.
Ergänzend zu Hans' Ausführungen: eine Sperre gibt es nicht, sondern es wird eine Rückforderung aufgemacht; zusätzlich wird mindestens ein Ordnungswidrigkeitsverfahren draus, möglich ist aber auch ein Strafverfahren; dann gesellt sich zur Rückforderung möglicherweise auch noch ein Bußgeld.
Über die Rentenversicherungsnummer werden verschiedene Leistungen abgeglichen. Schon der Versuch so etwas zu verschweigen, wird als Betrug bestraft.