Job + Hartz 4 + Ehrenamt?
Jemand ist alleinstehend, geht 30 h/Woche arbeiten, verdient Brutto ca. 1060 € = Netto ca. 850 € und wird mit ALG II aufgestockt.
Sie möchte jetzt noch 10 h im Monat ehrenamtlich arbeiten und würde dann die Ehrenamts-Pauschale von max. 60 € im Monat/720 € im Jahr erhalten.
Darf vom Ehrenamt etwas bei ALG II angerechnet werden?
3 Antworten
es muß doch eher heißen
würde dann eine ( nicht die ) Ehrenamts-Pauschale von max. 60 € im Monat/720 € im Jahr erhalten.
aber eventuell meinst du die 720 Euro , die Leute steuerfrei einnehmen dürfen , die nix nach SGB II erhalten ?
Leuten , die H4 ( auch Aufstocker ) stehen pro Monat 200 Euro Freibetrag zu.
Dem Jobcenter muss man dennoch sämtliche Zuwendungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit angeben, auch dann, wenn sie nicht angerechnet werden.
Danke für die Rechtschreib- und Grammatik-Belehrung
Bei Erwerbseinkommen und einem Ehrenamt müssen zwei Rechenschritte durchgeführt werden !
Ohne Erwerbseinkommen blieben monatlich 200 € vom Ehrenamt ohne Anrechnung auf den Bedarf.
Derzeit würde ihr ohne dem Ehrenamt auf 1060 € Brutto die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll zustehen, dass wären zunächst einmal 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.
Hat sie min.ein minderjähriges Kind, dann steigt die letzte Stufe der Freibeträge von 1000 € - 1500 € Brutto an und davon dann diese 10 % Freibetrag.
Bei 1060 € Brutto würde der Freibetrag also bei 100 € Grundfreibetrag liegen und von den übersteigenden 900 € die über diesen 100 € liegen kämen 180 € dazu und von den 60 € über 1000 € Brutto ( 10 % ) nochmal 6 €.
Der gesamte Freibetrag würde dann bei 286 € pro Monat liegen.
Bekommt sie jetzt für das Ehrenamt monatlich 60 €, dann tritt anstelle der 100 € Grundfreibetrag der anrechenfreie Betrag von 200 € auf ein Ehrenamt.
Dann sieht die Rechnung so aus !
Bis zu den 200 € würden abzüglich der monatlichen 60 € noch 140 € fehlen, dann wird von 100 € - 1000 € Brutto Erwerbseinkommen 900 € Brutto bleiben, davon stünden ihr dann 20 % = 180 € zu und ab 1000 € - 1060 € Brutto diese 10 % = 6 € Freibetrag.
Der gesamte Freibetrag liegt dann bei 60 € + 140 € + 180 € ( 20 % ) + 6 € ( 10 % ) = 386 € pro Monat.
Wenn sie angenommen 180 € pro Monat für das Ehrenamt bekommen würde, dann würden bis zu den 200 € ohne Anrechnung nur noch 20 € fehlen, dann kämen diese 180 € + die 6 € dazu.
Der Freibetrag wäre der gleiche !
Das Ehrenamt wird ja nicht entlohnt. Bei den 60 € handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung. Das ist KEIN Einkommen.